Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-125
|
|
Sachverhalt:
Am 20.03.2024 hat die FWB-Fraktion der Verwaltung einen Fragenkatalog bezüglich der Erweiterung der Kita AWO Sternenhimmel bzw. zur Betreuungssituation der Barmstedter Kita-Kinder, mit der Bitte um Beantwortung der Fragen zur Sitzung des Sozialausschusses am 25.04.2024, eingereicht.
Der Antrag liegt dieser Vorlage bei, die Fragen werden nachfolgend beantwortet:
Sachstand:
Klarstellend wird der Sachstand um die inhaltliche Beschlussfassung der Stadtvertretung vom 25.02.2024 ergänzt:
- Einstellung der Hortbetreuung durch den laufenden AWO-Landesverband in der damaligen Außenstelle zum 31.07.2021.
- Es sollte ein Konzept für den Betrieb einer Kita mit 5 Elementar- und 4 Krippengruppen erarbeitet werden. Dieses Konzept sollte den notwendigen Anbau sowie die anstehenden Sanierungsarbeiten nebst Kostenaufstellung enthalten. Hierbei sollten wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigt und mögliche Förderungen eingeworben werden.
- Die für die Planungen entstehenden Architektenkosten sollten durch den Defizitausgleich beglichen werden.
- Es wurde weiter beschlossen, dass vorerst keine weiteren Krippengruppen in Barmstedt geschaffen werden sollten. Das mündliche Angebot zur Errichtung einer weiteren Krippengruppe in der Kita Bahnhofstraße wurde nicht angenommen.
Fragen der FWB-Fraktion an die Verwaltung:
Kosten
- Wie hoch sind die Kosten für die Sanierung?
Laut Kostenschätzung des AWO Landesverbandes vom 11.09.2023 fallen für die Sanierung der Kita-Sternenhimmel 1,45 Mio. € an.
- Wie hoch sind die Kosten für die Rückführung der 2 Krippengruppen von der Gebrüderstraße in die Kita Heederbrook?
Die Kostenschätzung vom 11.09.2023 weist für die ursprünglich geplante Erweiterung um vier Krippengruppen Kosten im Umfang von 2,45 Mio. € aus, hiervon entfällt auf die zwei zusätzlichen Gruppen ein Anteil in Höhe von 1,07 Mio. €. Für den Bau der zwei bestehenden Gruppen der Außenstelle sollten rechnerisch Kosten in Höhe von 1,38 Mio. € entstehen.
Sofern es einen Anbau im Umfang von lediglich zwei Gruppen geben würde, würden sich die Kosten sicherlich anders zusammensetzen.
Eine Beschlussfassung zur Rückführung der zwei Krippengruppen gibt es in diesem Umfang bisher noch nicht.
- Wie hoch ist die jährliche Miete für die Übergangslösung „Gebrüderstraße“?
Im Jahr 2023 wurden für das Objekt Mietkosten in Höhe von 60.744,92 € verausgabt. Inklusiv der Mietanpassung zum 01.03.2024 fallen für 2024 Mietkosten in Höhe von 63.087,28 € an.
In den Mietkosten sind jährliche Betriebskostenvorauszahlungen in Höhe von 10.104 € (842,00 €/monatlich) enthalten.
- Wie hoch sind die Unterhaltungskosten für die Übergangslösung „Gebrüderstraße“ (z.B. Reparaturen, Pflege der Außenanlagen usw.)?
Der Bauhof hat im Jahr 2023 Leistungen im Wert von 1.300 € erbracht.
Im Jahr 2023 wurde im Außengelände eine zusätzliche Pforte als zweiter Rettungsweg im Wert von 1.190 € eingebaut. Kosten für eine Schlossreparatur sind in Höhe von 1.150 angefallen.
Weitere Unterhaltungskosten laufen zum Teil über den Haushalt der Kita sowie über den Vermieter.
- Wie lange läuft der Mietvertrag für die Räume in der Gebrüderstraße und wer kann mit welchen Fristen den Vertrag kündigen?
Der Mietvertrag wurde seinerzeit für drei Jahre (02/2019 -01/2022) geschlossen. Nach Ablauf des Zeitraumes verlängert sich der Vertrag jeweils um ein Jahr mit einer Kündigungsfrist von 12 Monaten vor Ablauf des Vertrages.
- Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die Räume der zwei neuen Krippengruppen am Standort Heederbrook?
Gebäude werden laut Haushaltsrecht über 80 Jahre abgeschrieben. Wenn von Kosten in Höhe von 1.380.000 € ausgegangen wird, müssten jährliche Abschreibungen in Höhe von 17.250 € berücksichtigt werden.
Die hinzukommenden Instandhaltungskosten müssen zusätzlich Berücksichtigung finden, deren Höhe kann momentan nicht beziffert werden.
- Muss für die Erweiterung der Außenflächen Gelände gekauft werden?
Für die Erweiterung der Außenflächen muss kein Gelände gekauft werden, sofern der Garten des angrenzenden Hauses oder die südliche Freifläche genutzt werden würde. Hierfür müsste allerdings der Rad- und Fußweg verlegt werden.
- Gibt es Zuschüsse für die Schaffung von Krippenplätzen in Bestandsgebäuden?
Der Kreis Pinneberg stellt jährlich eine Förderung in Höhe von 3.000.000 € für die Schaffung neuer Betreuungsplätze zur Verfügung. Gefördert wird die Schaffung neuer Plätze im Umfang von mindestens 8.000 € bis maximal 12.500 € je neuem Platz. Jede Gruppe wird mit 20 Plätzen berechnet, die Gesamtförderung darf 35 % der Kosten nicht übersteigen.
Landes- und Bundesförderungen stehen derzeit nicht bereit.
- Gibt es Zuschüsse für die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes?
Die KFW gewährt Zuschüsse für die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden. Dabei kommt es darauf an, in welchem KFW-Standard die Sanierung durchgeführt wird. Hiernach berechnet sich dann auch die Förderung.
- Welche voraussichtliche Auswirkung hat das ab dem 01.01.2025 geltende Kindertagesförderungsgesetz auf die Finanzierung von Sanierungen und Neubauten auf die Kommune?
Hierzu lässt sich derzeit noch nichts sagen. Die Verabschiedung des neuen Kindertagesförderungsgesetztes ist für November 2024 vorgesehen. Ein erster Gesetzesentwurf wird vor der Sommerpause erwartet.
Nach derzeitigem Stand sind in den SQKM-Mitteln keine Beträge für die Errichtung neuer Kita-Gruppen enthalten.
Bauliche Erweiterung am Heederbrook
- Wäre auf Grund der Nutzungsänderung, der auf der bisher vorgesehenen Erweiterungsfläche stehende Baum in seinem Bestand gefährdet?
Grundsätzlich können Bäume auch auf dem Außengelände einer Kita stehen. Sie dürfen jedoch keine Gefahr für die Kinder darstellen.
Der angrenzende Tümpel müsste vor dem Betreten gesichert werden. Es wäre sicher auch denkbar einen Ersatz hierfür zu schaffen. Zunächst gilt es zu prüfen, ob es sich bei diesem Tümpel tatsächlich um einen Tümpel oder nur um eine Vertiefung handelt.
- Wie viele Kinder wurden vor Aufgabe des Hortes und der Verlagerung der Krippengruppen in der AWO Kita am Heederbrook betreut?
Vor der Aufgabe des Hortes wurden im Haupthaus 15 Krippen- und 70 Elementarkinder und in der damaligen Außenstelle 40 Elementar- und 30 Krippenkinder betreut. Die hohe Anzahl der betreuten Kinder in der damaligen Außenstelle konnte lediglich durch Doppelnutzung der Räumlichkeiten erfolgen.
- Wie viele Kinder würden nach Umsetzung der Baumaßnahmen in der Kita am Heederbrook betreut?
Sofern die Baumaßnahme im geplanten Umfang umgesetzt werden würde, könnten 40 Krippen- und 100 Elementarkinder betreut werden.
- Wie viel qm Außenfläche pro Kita-Platz hat die AWO jetzt und nach der Erweiterung?
Das Grundstück der Kita umfasst 3.443 qm und ist derzeit mit einem Baukörper von ca. 1.033 qm bebaut. Das Außengelände inklusiv Zuwegung und dergleichen hat somit 2.310 qm. Bei einer derzeitigen Betreuung von 100 Kinder stehen jedem Kind rechnerisch 23,10 qm Außenfläche zur Verfügung.
Laut Planung der AWO würden zwei Anbauten im Umfang von 542 qm entstehen. Somit würde sich die Außenfläche auf 1.868 qm verringern. Bei einer Betreuung von 140 Kindern würde die Außenfläche auf dem jetzigen Gelände 13,34 qm je Kind betragen.
Ob weitere Außenflächen der Kita übertragen werden, stellt eine politische Entscheidung dar.
- Wann würden die ersten Kinder in die neuen Räume der Kita am Heederbrook einziehen?
Für die Planungs- und Bauphase werden in der Regel ca. 2 Jahre benötigt.
Entwicklung Bedarfsplanung
- Wer ist für die Bedarfsplanung der Kindertagesstätten zurzeit und ab dem 01.01.2025 verantwortlich?
Für die Bedarfsplanung ist derzeit der Kreis Pinneberg durch Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen zuständig.
Es wird davon ausgegangen, dass sich hieran auch mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz voraussichtlich nichts ändert.
- Auf Basis welcher Einwohnerzahl wird der Bedarf ermittelt
Die Bedarfsplanung des Kreises erfolgt für entsprechende Betrachtungsräume. Zur Region Barmstedt gehören auch die Gemeinden Bullenkuhlen, Heede, Langeln und Lutzhorn.
Für die Planung werden die aktuellen Einwohnerdaten unter Berücksichtigung der künftigen Neubaugebiete herangezogen.
- Ist der Bedarfsplan mit der Anzahl der geplanten Gesamtzahl der Kita-Plätze, unterteilt in Krippen- und Elementarplätzen, zurzeit erfüllt?
Laut Prognose der Bedarfsplanung (Stand 31.12.2022) fehlten 2023 im Elementarbereich 18 Plätze und im Krippenbereich 15 Plätze. Zum 01.08.2023 wurden 16 Elementarplätze neu geschaffen.
Die hiesigen Wartelisten haben für den 01.08.2023 einen Fehlbedarf von 15 Plätzen im Krippenbereich und 3 freien Plätzen im Elementarbereich ausgewiesen.
Die Bedarfsplanung des Kreises stellt für Barmstedt im Jahr 2022 im Krippenbereich eine Versorgungsquote von 56,5 % und im Elementarbereich von 81,22 % fest. Damit zählt Barmstedt zu den Spitzenreitern im Kreis Pinneberg.
- Wie ist die Prognose der Einwohnerzahl bis zum Jahr 2030, unterteilt in Jahresschritten?
Die Bedarfsplanung des Kreises Pinneberg prognostiziert für das Jahr 2027 im Elementarbereich 64 und im Krippenbereich 20 fehlende Plätze.
Seid Erstellung der Prognose wurden 16 neue Elementarplätze geschaffen.
- Ab wann entsteht ein zusätzlicher Bedarf an Kita-Plätzen, unterteilt in Krippen- und Elementarplätzen?
Wie bereits unter 3. Ausgeführt, steht Barmstedt im Kreisvergleich derzeit sehr gut dar.
Bei der Krippenbetreuung wird der Rechtsanspruch auch durch die Betreuung im Rahmen der Tagespflege sichergestellt. Im Elementarbereich wird der Rechtsanspruch lediglich durch Betreuung in einer Kita erfüllt.
- Wann müsste eine weitere Kita mit zusätzlichen Plätzen gebaut werden?
Dem Grunde nach könnte der Kreis Pinneberg bei mangelndem Platzangebot nach jetziger Gesetzeslage die Kommunen zur Schaffung neuer Plätze heranziehen. Dies ist bisher nicht erfolgt.
Insofern liegt es im politischen Ermessen, wann und in welchem Umfang neue Plätze geschaffen werden. Dies hängt natürlich auch mit der tatsächlichen Entwicklung der Stadt zusammen.
Im Umkehrschluss heißt es allerdings nicht, dass die Stadt neue Kitaplätze über den Bedarf hinausschaffen kann.
Alternativen
- Wo wäre ein weiterer Standort für eine weitere Kita?
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine weitere Kita dort entstehen, wo neue Wohnbaugebiete ausgewiesen werden, sofern in deren näherem Umfeld noch keine Betreuungsmöglichkeiten vorliegen.
Eine entsprechende Entscheidung hierzu kann nur politisch getroffen werden.
- Gibt es Grundstücke im städtischen Besitz, auf dem eine Kita gebaut werden kann?
Die Stadt verfügt über viele Grundstücke, zum Teil sogar baureif. Ob es auch in einem politisch bevorzugten Gebiet entsprechende Grundstücke gibt, kann erst nach richtungsweisenden Entscheidungen der Politik erörtert werden.
- Muss für den Neubau einer Kita der F-Plan geändert werden?
Auch dies hängt von dem jeweiligen Grundstück ab.
Kita können in Gebieten errichtet werden, in denen der Flächennutzungsplan Flächen für das Gemeinwohl, Mischgebiete oder auch Wohngebiete darstellt.
- Wie lange dauert üblicherweise die Änderung des F-Plans?
Für die Änderung eines F-Planes sollten zwei Jahre eingeplant werden.
- Muss für den Neubau einer Kita ein B-Plan durch die Stadt aufgestellt werden?
Dies hängt wiederum an der Standortfrage.
- Wie lange dauert üblicherweise die Erstellung eines B-Plans?
Ein B-Plan kann ebenfalls innerhalb von zwei Jahren aufgestellt werden. Die B-Planerstellung und die F-Planänderung könnten in einem Parallelverfahren aufgestellt werden.
- Wann könnte mit dem Bau einer neuen Kita begonnen werden und wie lange ist die Bauzeit?
Für die Planungs- und die Bauphase sollte jeweils mindestens zwei Jahre eingeplant werden. Hier kommt es auf den individuellen Sachverhalt an. Die Planungsphase der Kita könnte ebenfalls parallel zur Erstellung der F-Planänderung und der B-Planerstellung erfolgen.
Hierfür ist jedoch Grundvoraussetzung, dass sich alle Beteiligten einig sind.
- Was kostet eine Kita mit 2 Krippengruppen und einer Elementargruppe incl. Grundstück?
Nach Ausführung der Kita-Aufsicht liegen derzeit die Baukosten für eine neue Kita bei 70.000 € – 80.000 € je neuem Platz. Hinzu könnten eventuelle Grundstückskosten und deren Nebenkosten kommen, wenn das Grundstück nicht im Grundbesitz der Stadt Barmstedt ist.
- Wann könnten die ersten Kinder in eine neue Kita einziehen?
Für die Planungs- und die Bauphase einer Kita werden ca. vier bis fünf Jahre benötigt. Vor der Planungsphase muss allerdings der Planungsumfang (Gruppenzusammensetzung) der Kita sowie der Standort der Kita geklärt sein.
- Ist es nachhaltiger eine Bestands-Kita zu erweitern oder neu zu bauen?
Dies kommt auf den Zustand der Bestands-Kita an. Hierzu ist eine Prüfung durch einen Fachplaner in den Leistungsphasen 1 und 2 notwendig.
- Wie und wo könnten auf der Warteliste stehende Kinder bis zur Fertigstellung einer neuen Kita betreut werden?
Im Rahmen der AWO Erweiterung stehen derzeit lediglich zusätzliche Krippengruppen im Raum.
Durch Umstrukturierung des Barmstedter Betreuungsangebotes könnte ggf. eine zusätzliche Krippengruppe im vorhandenen Bestand eingerichtet werden.
Weitere Krippenkinder könnten ggf. über Tageseltern betreut werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Jugend und Soziales // Kenntnisnahme
Anlage/n:
Antrag der FWB zur Erhöhung der Betreuungsplätze für Krippenkinder (0-3 Jahre)
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Antrag der FWB AWO-Erweiterung v. 20.03.2024 (218 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76