Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-121
|
|
Sachverhalt:
Für den Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.12.2023 liegt der von Frau Roßmann als Behördlicher Datenschutzbeauftragten erarbeitete Tätigkeitsbericht nun vor. Dieser Bericht wird dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Frau Roßmann stellt mit diesem Bericht neben einem Nachweis ihrer Tätigkeiten Themenfelder mit Handlungspotential vor. Zudem betont sie, dass die Umsetzung der Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) nach wie vor von großer Komplexität, insbesondere aufgrund zu beachtender ergänzender Rechtsvorschriften und Rechtsprechung, gekennzeichnet ist.
Zur Hervorhebung einiger Aspekte des Berichts werden ausgewählte Auszüge aus diesem nachfolgend zitiert.
„Auditierung“
Gemäß Art. 39 Abs. 1 b) DS-GVO obliegt der Datenschutzbeauftragten eine Überwachungspflicht, sodass regelmäßige Datenschutzkontrollen in Form von Audits durch die Datenschutzbeauftragte durchgeführt werden. Die Auditierung der Webseite (Webseitencheck) fand im Jahr 2022 statt. Für das Jahr 2023 wurde ein Dokumenten-Audit bezüglich des in der kommunalen Stelle implementierten Datenschutzes durchgeführt (s.Anlage 2).
„Sanktionen und Haftungsrisiken“
Im Berichtszeitraum ist keine Sanktion durch eine Aufsichtsbehörde oder ein Gericht zum Nachteil der Stadt verhängt worden und keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden.“ (Siehe Seite 2 des Tätigkeitsberichts)
„Datenpannen“ und andere Datenschutzverletzungen
Nach Art. 33 und 34 DSGVO sind bestimmte Verletzungen des Datenschutzes, insbesondere der Datensicherheit, der zuständigen Aufsichtsbehörde und bei hohen Risiken auch den betroffenen Personen zu melden.
Eine Verletzung der Datensicherheit liegt dabei schon vor, wenn die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von personenbezogenen Daten, verletzt wurde.
Ein meldepflichtiger Datenschutzvorfall ist nicht bekannt geworden.
„Abmahnungen“
Abmahnungen bzgl. eines Verstoßes gegen die DSGVO von Betroffenen
sind im Berichtszeitraum nicht vorgekommen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Tätigkeitsbericht Stadt Barmstedt 2023 (651 KB) | |||
![]() |
2 | Auditbericht_Stadt Barmstedt 26_3_2024 (962 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76