Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-107
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Sachverhalt:
Für die Flüchtlingsbetreuung ist seit Jahren Frau Marlies Winter im Rahmen eines Ehrenamtes eingesetzt. Auf Grund der in den letzten Jahren gestiegenen Flüchtlingszahlen und dem damit einhergehenden Anstieg der Betreuungsbedarfe, ist zur Unterstützung von Frau Winter die Schaffung einer hauptamtlichen Stelle im Stellenplan des Amtes Hörnerkirchen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12 Stunden für den Bereich der Flüchtlingsbetreuung vorgesehen. Die vorgesehenen Arbeits- und Betreuungszeiten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
Die Anpassung des Stellenplanes ist über den 1. Nachtrag des Stellenplanes 2024 den weiteren Anlagen zu entnehmen.
Bei positiver Beschlussfassung folgt eine Stellenausschreibung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Koordinierungs- und Finanzausschuss // Vorberatung // eine Vorabberatung ist auf Grund der Kurzfristigkeit sowie der Ladungsfristen nicht erfolgt
Amtsausschuss // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss Hörnerkirchen beschließt die Einrichtung einer Teilzeitstelle für die Flüchtlingsbetreuung mit 12 h/Woche, im Rahmen des 1. Nachtrag des Stellenplanes 2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltjahr 2024 nicht vorhanden. Es handelt es sich um einen außerplanmäßigen Aufwand welcher über den Amtshaushalt abzudecken ist. Ein Nachtragshaushalt ist nach Rücksprache mit dem Kämmerer dazu nicht erforderlich, die Mittel werden aus dem laufenden Haushalt entnommen.
Es wird im Jahr 2024 mit Kosten in Höhe von 12.000 EUR gerechnet.
Jahreskosten EG 6 TVöD – 17.500 EUR KGSt (12 h/W.)
Anlage/n:
Flüchtlingsbetreuung Arbeits- und Bürozeiten
Amt Hörnerkirchen Stellenplan 2024 bisher
Amt Hörnerkirchen Stellenplan 2024-2 bisher
Amt Hörnerkirchen Stellenplan 2024 1. Nachtrag
Amt Hörnerkirchen Stellenplan 2024 1. Nachtrag – Querschnitt
Amt Hörnerkirchen Stellenplan 2024 1. Nachtrag - Veränderungsliste
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