Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-104
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Sachverhalt:
Die gemeindlichen Straßen haben über die Zeit des Winters Schäden erlitten. Es wird angeregt, diese durch die Gemeinde als Auftraggeberin beseitigen zu lassen und nicht auf den Beginn der Arbeiten des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg (WUV) zu warten.
Weitere Ausführungen erfolgen durch den Vorsitzenden im Rahmen der Sitzung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 lit. c Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung
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Anlagen: | |||||
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76