Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-102
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Sachverhalt:
Die Gräben sollten im September 2024 begutachtet werden, um etwaige Unterhaltungsmaßnahmen festzustellen und zu beauftragen. In Vorbereitung dessen könnten Flurkarten mit den entsprechenden Fließrichtungen angelegt werden.
Weitere Erläuterungen erfolgen durch den Vorsitzenden im Rahmen der Sitzung.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bau- und Wegeausschuss // Vorberatung // § 4 Abs. 1 lit. c Hauptsatzung
Gemeindevertretung // Entscheidung
Anlagen: | |||||
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