Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-097
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Sachverhalt:
Am 14.02.2024 fand zwischen Vertretern/innen des Planungsbüros, der Stadt und des Wasserverbandes Krückau eine Besprechung über Vorschläge zur Kostensenkung bei der Maßnahme Erneuerung Schlossbrücke statt (siehe Anlage 1).
Während der Besprechung wurde unter anderem thematisiert, dass keine Unterlagen zur Belastbarkeit der Brückengründung vorliegen. Eine Untersuchung der Gründung, um durch die Fortnutzung der bestehenden Gründung Kosten einzusparen, ist aufgrund des Bauwerkalters nicht erfolgsversprechend, teuer und langwierig.
Fußgängerbrücke (12 Tonnen):
Beraten wurde eine Kostenreduzierung durch geringere maximale Brückenlasten. Hierzu muss festgehalten werden, dass jede Straßenbrücke für eine Belastung von 40 Tonnen zu bemessen ist. Denkbar wäre jedoch der Bau einer Fußgängerbrücke, die für eine Belastung von 12 Tonnen zu bemessen wäre.
Das Ingenieurbüro hat mittlerweile eine sich daraus resultierende Kostenersparnis berechnet (siehe Anlage 2). Die prognostizierte Kostenersparnis liegt bei ca. 9 % (Einsparung von 68.000,- € von 736.000,- €). Unter Berücksichtigung der geringen Kostenersparnis gegenüber der entstehenden Nutzungseinschränkung der Brücke, empfiehlt die Verwaltung von einer Brückenlastreduzierung abzusehen.
Behelfsbrücke:
In der Bauausschusssitzung am 15.01.2024 wurde eine Behelfsbrückenlösung aufgrund der hohen Kostenschätzung von 500.000,- € abgelehnt. Es wurde jedoch angeregt das Technische Hilfswerk (THW) auf den Bau einer Behelfsbrücke anzusprechen.
Das THW Pinneberg hat dankenswerterweise eine Kostenschätzung für die Erstellung einer Behelfsbrücke abgegeben (siehe Anlage 3). Die Gesamtkosten betragen ca. 75.000,- bis 80.000,- €.
Inwieweit eine Behelfsbrücke in diesem Umfang förderfähig ist, wird derzeit geprüft. Zu entscheiden ist, ob eine Behelfsbrücke unter Berücksichtigung der vorliegenden Kostenschätzung erforderlich ist.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8e Hauptsatzung und § 2d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Der Neubau der Schlossbrücke wird, aufgrund der geringen Kostenersparnis im Verhältnis zur Nutzungseinschränkung, nicht als Fußgängerbrücke mit einer maximalen Brückenlast von 12 Tonnen geplant. Vorbehaltlich ergänzender Beschlüsse zu weiteren Alternativlösungen, ist eine neue Schlossbrücke für den regulären Straßenverkehr (40 Tonnen) auszulegen.
2. Für den Zeitraum der Baumaßnahme soll eine Behelfsbrücke in die Planung der Maßnahme aufgenommen und die Umsetzung geplant werden. Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2025 zu veranschlagen.
Finanzielle Auswirkungen:
Über die Planung konkretisieren sich die Bedarfsmeldungen für den Haushalt 2025.
Anlage/n:
1) Erneuerung Schlossbrücke Besprechungsprotokoll Vorschläge zur Kostensenkung
2) Erneuerung Schlossbrücke Kostenersparnis 12 t
3) Behelfsbrücke THW - Kostenschätzung
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