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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-094  

Betreff: Umspannwerk Heede - Erweiterung Netzanschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Stolten, Mathias
Federführend:Stadtwerke Barmstedt   
Beratungsfolge:
Werkausschuss Barmstedt Vorberatung
13.03.2024 
Sitzung des Werkausschusses Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
19.03.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt und Stellungnahme:

Im Umspannwerk Heede planen die Stadtwerke Barmstedt zwei zusätzliche 10-kV-Schaltfelder zu nutzen, sowie eine zusätzliche 1,45 MW-Netzanschlussleistung zu beziehen (Aufrüstung für das Gewerbegebiet Nord und Zuwachs Energiewende). Hierfür liegt ein Angebot von der Schleswig-Holstein Netz AG in Höhe von 202.050,00 € netto (240.439,50 € brutto) vor. Mit dieser Maßnahme ist das Umspannwerke Heede komplett ausgelastet. Zu einem späteren Zeitpunkt kann diese Maßnahme unter Umständen nicht mehr umgesetzt werden.

 

Die neuen Schaltfelder 03 und 04 liegen direkt neben den bereits vorhandenen sechs Abgangsfeldern in der 10-kV-Schaltanlage. (siehe Auszug des Übersichtschaltplans)

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Werkausschuss // Vorberatung // § 8 f Hauptsatzung und § 1 f Zuständigkeitsordnung

Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung


Beschlussvorschlag:

Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:

 

Die Stadtvertretung stimmt der Aufnahme in Höhe von 202.050,00 € netto (240.439,50 € brutto) für die Einrichtung zweier 10-kV-Schaltfelder sowie einer zusätzlichen 1,45 MW-Netzanschlussleistung in den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke Barmstedt zu.


Finanzielle Auswirkungen:
Nicht im Wirtschaftsplan 2024 enthalten. Daher Beschlussfassung über die Stadtvertretung.


Anlage/n:

keine

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