Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-092
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Sachverhalt und Stellungnahme:
Die Entgeltordnung der Barmstedter Badewonne soll zum 1. August 2024 preislich geringfügig angepasst werden. In dem folgenden Überblick ist der Preisvergleich mit den umliegenden Bädern zu ersehen:
Die letzte Preisanpassung fand im Jahr 2017 statt. Der zukünftige Plan ist, alle zwei bis drei Jahre geringfügige Preisanpassungen, anstatt große Sprünge alle zehn Jahre, vorzunehmen. Eine Gegenwehr der Gäste wird nicht erwartet.
Die Preisanpassung ist aufgrund der gestiegenen Energie- und Personalkosten überfällig. Leider ist für die Zukunft keine Erleichterung in Aussicht, sodass die Anpassung unumgänglich ist. Die aus dem Vorschlag ergebenen geplanten Jahresmehrumsätze belaufen sich auf ca. 20.000 €.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Werkausschuss // Vorberatung // § 8 f Hauptsatzung und § 1 f Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 9 Hauptsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Werkausschuss empfiehlt der Stadtvertretung folgende Beschlussfassung:
Die neue Entgeltordnung gemäß Anlage wird zum 01.08.2024 in Kraft gesetzt und die derzeit bestehende Entgeltordnung wird gleichzeitig außer Kraft gesetzt.
Finanzielle Auswirkungen:
Zuständig ist die Stadtvertretung / jährlich etwa 20.000 € Mehrumsatz
Anlage/n:
Entgeltordnung Barmstedter Badewonne ab 1. August 2024
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Anlagen: | |||||
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1 | Entgeltordnung Barmstedter Badewonne ab 01082024 (161 KB) |
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