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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-090  

Betreff: Aufteilung der Eigenkapitalposition ab 01.01.2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Vorstand des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Vorberatung
18.04.2024 
Sitzung des Vorstandes des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
02.05.2024 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 3 GemHVO ist durch die Verbandsversammlung infolge einer Rechtsänderung und Einführung der Ausgleichsrücklage über Aufteilung des Eigenkapitals auf die allgemeine Rücklage und Ausgleichsrücklage zum 01.01.2024 zu beschließen.

 

Die allgemeine Rücklage soll gemäß § 60 Abs. 3 S. 4 GemHVO einen Bestand in Höhe von mindestens 20 Prozent der Bilanzsumme des Verbandes aufweisen. Übersteigende Beträge sollen so angesetzt werden, dass die Ausgleichsrücklage mindestens 15 Prozent der allgemeinen Rücklage ausweist.

 

Das Eigenkapital zum 31.12.2023, welches es zu verteilen gilt, beträgt 3.029.208,77 EUR. Die Bilanzsumme beläuft sich auf 4.035.943,70 EUR. Unter Einhaltung vorstehender Regelungen ergibt folgende Aufteilung ab 01.01.2024:

 

Eigenkapital

3.029.208,77 €

 

Allgemeine Rücklage

970.014,64

(24,03 % der Bilanzsumme)

Ausgleichsrücklage

2.059.194,13 €

(212,28 % der allgemeinen Rücklage)

Bilanzsumme

4.035.943,70 €

 

 

Durch die Verteilung und insbesondere den Bestand der Ausgleichsrücklage kann die zukünftige Inanspruchnahme des fiktiven Haushaltsausgleichs gemäß § 26 Abs. 1 S. 2 GemHVO ermöglicht werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Verbandssatzung ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Verbandsvorstand // Vorberatung // § 8 Verbandssatzung

Verbandsversammlung // Entscheidung // § 60 Abs. 3 GemHVO 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandssammlung beschließt, dass ab dem 01.01.2024 die allgemeine Rücklage 970.014,64 EUR und die Ausgleichsrücklage 2.059.194,13 EUR beträgt.


Finanzielle Auswirkungen:
Ab dem 01.01.2024 wird die Eigenkapitalposition entsprechend des Beschlussvorschlages aufgeteilt.

 


Anlage/n:

Bilanz zum 31.12.2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Bilanz zum 31.12.2023 (99 KB)      

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