Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-079
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Sachverhalt:
Für die Europawahl am 09.06.2024 ist von der Gemeindevertretung ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Bokel bildet einen Wahlbezirk.
Der Wahlvorstand besteht gemäß § 5 Absatz 3 Europawahlgesetz, aus dem Wahlvorsteher/in, seinem/seiner Stellvertreter/in und weiteren 3 bis 7 Beisitzer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein.
Weiter sind noch 2 Mitglieder für den einzurichtenden Briefwahlvorstand des Amtes Hörnerkirchen zu benennen.
Da es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass doch kurzfristig ein Mitglied des Wahlvorstandes ausfallen kann, soll gerne mindestens eine Person als Vertretung für den Wahlvorstand und eine Person zur Vertretung für den Briefwahlvorstand genannt werden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Die Wahlvorstände werden gemäß § 5 Europawahlgesetz gebildet.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel nimmt den Termin der Europawahl am 09.06.2024 zur Kenntnis.
Für die Wahlvorstände werden folgende Personen benannt:
Wahlvorsteher/in:
Stellv. Wahlvorsteher/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Beisitzer/in:
Ersatzmitglied:
Mitglied Briefwahlvorstand:
Mitglied Briefwahlvorstand:
Ersatzmitglied:
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76