Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-079  

Betreff: Bestellung eines Wahlvorstandes für die Europawahl am 09.06.2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
24.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

r die Europawahl am 09.06.2024 ist von der Gemeindevertretung ein Wahlvorstand zu benennen. Die Gemeinde Bokel bildet einen Wahlbezirk.

Der Wahlvorstand besteht gemäß § 5 Absatz 3 Europawahlgesetz, aus dem Wahlvorsteher/in, seinem/seiner Stellvertreter/in und weiteren 3 bis 7 Beisitzer. Die Mitglieder des Wahlvorstandes müssen wahlberechtigt sein.

Weiter sind noch 2 Mitglieder für den einzurichtenden Briefwahlvorstand des Amtes Hörnerkirchen zu benennen.

 

Da es sich in der Vergangenheit gezeigt hat, dass doch kurzfristig ein Mitglied des Wahlvorstandes ausfallen kann, soll gerne mindestens eine Person als Vertretung für den Wahlvorstand und eine Person zur Vertretung für den Briefwahlvorstand genannt werden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Die Wahlvorstände werden gemäß § 5 Europawahlgesetz gebildet.


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bokel nimmt den Termin der Europawahl am 09.06.2024 zur Kenntnis.

r die Wahlvorstände werden folgende Personen benannt:

 

Wahlvorsteher/in:

Stellv. Wahlvorsteher/in:

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:

Beisitzer/in:

 

Ersatzmitglied:

Mitglied Briefwahlvorstand:

Mitglied Briefwahlvorstand:

 

Ersatzmitglied:

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


Anlage/n:

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner