Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-076
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Sachverhalt:
In der Haushaltssatzung 2023 des WUV wurde kein Betrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 16 Verbandssatzung, § 82 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) festgelegt. Die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlung bedürfen somit gemäß § 82 Abs. 1 GO der Zustimmung der Verbandsversammlung.
Im Jahr 2023 fielen insgesamt über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen von 10.348,33 EUR an. Diese verteilen sich vor allem auf die Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsteher, da diese aufgrund fehlender Unterlagen zuvor nicht erfasst werden konnte. Eine detaillierte Aufstellung ist als Anlage beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Verbandsvorstand // Vorberatung // § 8 Verbandssatzung
Verbandsversammlung // Entscheidung // § 82 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Verbandsversammlung erteilt ihre Zustimmung zu den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 10.348,33 EUR.
Finanzielle Auswirkungen:
Es werden über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen genehmigt.
Anlage/n:
Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen (189 KB) |
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