Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-551
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Sachverhalt:
Aus dem Kommunalen Investitionsfond ist ein Sonderprogramm zur Beseitigung winterbedingter Straßenschäden aufgelegt worden. Aus diesem Sonderprogramm erhalten die Kommunen Zuschüsse landesweit in Höhe von 20 Mio. Euro. Die Antragstellung zu diesem Sonderprogramm erfolgt für die Gemeinden über den Wegeunterhaltungsverband des Kreises Pinneberg. Der Wegeunterhaltungsverband hat um Meldung von Straßen mit Winterschäden gebeten. Seitens der Gemeinde Bokel wurden folgende Straßen an den Wegeunterhaltungsverband gemeldet:
Glückstädter Straße
Schulstraße
Das Sonderprogramm sieht eine Förderung von bis zu 70 % der förderfähigen Kosten vor. Angesichts der Menge winterbedingter Schäden landesweit ist von einer geringeren Förderung auszugehen. Es wird davon ausgegangen, dass der Eigenanteil der Gemeinde mindestens 50 % der Kosten betragen wird.
Vom Wegeunterhaltungsverband wurde folgender Zeitplan aufgestellt:
1. Meldung der Straßenschäden/ Anmeldung der Straßen bis zum 12.04.2010
2. Bereisung und Feststellung des Leistungsumfanges am 15.04.2010
3. Vorlage der Kostenschätzung am 20.04.2010
4. Vorlage der Anträge am 26.04.2010
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Meldung der Glückstädter Strasse und der Schulstrasse im Rahmen des Sonderprogrammes zur Beseitigung winterbedingter Straßenschäden zu genehmigen.
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