Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-074  

Betreff: Haushaltssatzung 2024 des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg und Haushaltsplan 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Vorstand des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Vorberatung
18.04.2024 
Sitzung des Vorstandes des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg ungeändert beschlossen   
Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg Entscheidung
02.05.2024 
Sitzung der Verbandsversammlung des Wegeunterhaltungsverbandes Pinneberg ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Es wird der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024 zur Beratung und Beschlussfassung gemäß § 14 Gesetz zur kommunalen Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit §§ 77 ff. Gemeindeordnung (GO) vorgelegt.

 

Der Haushaltsplan wurde nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellt. Der Ergebnisplan ist mit einem Jahresergebnis von 0 EUR unter Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage in Höhe von 813.800 EUR ausgleichen (§§ 75 Abs. 3 GO, 26 Abs. 1 GemHVO). Im Jahr 2024 erfolgt die Abrechnung von Maßnahmen aus den Unterhaltungsjahre 2022 und 2023, welches die Aufwendungen deutlich höher veranschlagt wurden. Die mittelfristige Ergebnisplanung für die Jahre 2025 bis 2027 ist ebenfalls jeweils mit einem Jahresergebnis von 0 EUR ausgeglichen geplant.

 

Der Gesamtbetrag der Verbandsumlage wird gemäß § 15 Abs. 2 GkZ auf 1.924.300 EUR festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage beuft sich für 2024 auf 0,66 EUR / m² (2023: 0,63 EUR / m²).

 

In der Haushaltssatzung wird zudem der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, zu welchen der Verbandsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann, auf 10.000 EUR gemäß § 82 Abs. 1 GO, § 16 Verbandssatzung festgesetzt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Verbandsvorstand // Vorberatung // § 8 Verbandssatzung

Verbandsversammlung // Entscheidung // § 14 GkZ, § 28 Nr. 2, § 79 Abs. 2 GO 


Beschlussvorschlag:

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Wegeunterhaltungsverbandes (WUV) Pinneberg für das Haushaltsjahr 2024.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:
Der Wegeunterhaltungsverband Pinneberg erhält die Grundlage für die Haushaltswirtschaft.

 


Anlage/n:

Haushaltssatzung 2024

Haushaltsplan 2024

 

Nachrichtlich:

Jahresabschlüsse 2021 - 2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltssatzung 2024 (72 KB)      
Anlage 2 2 Haushaltsplan 2024 (1319 KB)      
Anlage 3 3 Jahresabschluss 2021 (1654 KB)      
Anlage 4 4 Jahresabschluss 2022 (506 KB)      
Anlage 5 5 Jahresabschluss 2023 (889 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner