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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-062  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zum 31.12.2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Kenntnisnahme
06.03.2024 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Kenntnisnahme
24.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel      

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 82 Abs. 1 S. 5 Gemeindeordnung (GO) sind der Gemeindevertretung die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 5.000 EUR (gem. § 4 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im zweiten Halbjahr 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Finanzausschuss // Kenntnisnahme

Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 82 Abs. 1 GO


Anlage/n:

Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Übersicht über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (189 KB)      

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