Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-062
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 S. 5 Gemeindeordnung (GO) sind der Gemeindevertretung die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 5.000 EUR (gem. § 4 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung der Bürgermeister seine Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im zweiten Halbjahr 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Finanzausschuss // Kenntnisnahme
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme // § 82 Abs. 1 GO
Anlage/n:
Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (189 KB) |
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