Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-061
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 S. 5 Gemeindeordnung (GO) sind der Gemeindevertretung die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 5.000 EUR (gem. § 4 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im zweiten Halbjahr 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, welche den Betrag von 5.000 EUR übersteigen, benötigen gem. § 82 Abs. 1 S. 3 GO der Zustimmung der Gemeindevertretung. Wie in der Anlage dargesellt, sind noch überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlung von 7.732,19 € (Betreuungskosten) und 18.736,02 € (Schulkostenbeiträge) zu genehmigen. Diese Leistungen sind aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen unabweisbar.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Finanzausschuss // Vorberatung und Kenntnisnahme
Gemeindevertretung // Kenntnisnahme und Entscheidung // § 82 Abs. 1 GO
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung genehmigt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 7.732,19 € und 18.736,02 €.
Des Weiteren werden die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zum 31.12.2023 zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es handelt sich um überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 26.468,21 €, welche unabweisbar sind.
Anlage/n:
Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwednungen und Auszahlungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über- und ausserplanmaessige Aufwendungen und Auszahlungen (196 KB) |
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