Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2010-549
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Sachverhalt:
Nach den Grundsätzen für das Berichtswesen in der Stadt Barmstedt vom 12.06.2003, geändert am 15.12.2004, ist dem Hauptausschuss ein Bericht zur Personalentwicklung und zur Personalplanung vorzulegen. Der Bericht hat allgemeine und grundsätzliche Aussagen zum Inhalt. Über einzelne Personalfälle wird im Bedarfsfall gesondert im Rahmen der laufenden Sitzungen des Hauptausschusses informiert.
Am 01.01.2008 ist die Verwaltungsgemeinschaft zwischen der Stadt Barmstedt und dem Amt Hörnerkirchen wirksam geworden. Im Zuge der Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde die Verwaltung neu strukturiert. Die einzelnen Stellen wurden nach Durchführung entsprechender Auswahlverfahren besetzt. An den diesbezüglichen Entscheidungen war der Hauptausschuss maßgeblich beteiligt, so dass hierauf nicht weiter eingegangen werden muss.
Mit diesem Bericht soll über die Anzahl der Stellen, die Alterstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Personalplanung und -entwicklung informiert werden.
Anzahl der Stellen
An die ARGE sind bis zum 31.12.2010 insgesamt 7 Mitarbeiter/innen abgeordnet, davon befinden sich 3 in einem unbefristeten und 4 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Ein unbefristet beschäftigter Mitarbeiter (Beamter) wird zum 01.01.2011 in den Dienst der Stadt Barmstedt zurückkehren. Ebenfalls zum 01.01.2011 erfolgt eine Neustrukturierung der Jobcenter. Zurzeit wird davon ausgegangen, dass die übrigen Mitarbeiter/innen in ihrem derzeitigen Aufgabengebiet bei der ARGE weiterbeschäftigt werden können. Die abgeordneten Mitarbeiter/innen sind in der vorstehenden Übersicht nicht berücksichtigt.
Die Mitarbeiter/innen der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wurden zum 01.01.2008 in den Dienst der Stadt Barmstedt übernommen. Die Mitarbeiter/innen der Einrichtungen des Amtes und der Gemeinden des Amtes Hörnerkirchen werden weiterhin im Amtshaushalt bzw. in den Gemeindehaushalten geführt und sind demzufolge in den vorstehenden Zahlen nicht enthalten. Ab 2010 ergibt sich dahingehend eine Änderung, als die beiden Mitarbeiter des Bauhofes Hörnerkirchen im Zuge der Zusammenlegung mit dem Bauhof der Stadt Barmstedt in den Dienst der Stadt übernommen werden.
Altersstruktur der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Altersteilzeit
Altersteilzeitarbeitsverträge wurden mit insgesamt 9 Mitarbeiter/innen abgeschlossen:
| Arbeitsphase | Freistellungsphase | ||
| von | bis | von | bis |
Verwaltung |
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Mitarbeiter/in A | ||||
Mitarbeiter/in B | ||||
Mitarbeiter/in C | ||||
Mitarbeiter/in D | ||||
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Einrichtungen |
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Mitarbeiter/in A | ||||
Mitarbeiter/in B | ||||
Mitarbeiter/in C | ||||
Mitarbeiter/in D | ||||
Mitarbeiter/in E |
Altersteilzeit von Mitarbeiter/innen in der Verwaltung
Für die zum 31.07.2010 frei werdende Stelle in der Kämmerei wurde bereits eine Nachfolgeregelung gefunden. Zwei weitere Stellen betreffen die Stadtkasse. Für die zum 30.06.2012 bzw. 31.12.2012 frei werdenden Stellen muss insbesondere im Hinblick auf die zum 01.01.2012 beschlossene Umstellung des Rechnungswesens auf die Doppik bereits Ende 2010 die Nachfolge geregelt werden, damit die künftigen Stelleninhaber/innen sich noch an der Einführung der Doppik beteiligen und die erforderlichen Fachlehrgänge besuchen können. Für die zum 31.12.2013 frei werdende Stelle im Bereich der Schulverwaltung muss zu gegebener Zeit eine Entscheidung getroffen werden.
Altersteilzeit von Mitarbeiter/innen in den Einrichtungen
Die Stelle eines Schulhausmeisters wird zum 31.01.2011 frei, es folgen zum 29.02.2012 eine Schulsekretärin und zum 31.03.2012 eine Mitarbeiterin des Jugendzentrums. Zwei Stellen im Bauhof werden zum 30.06.2011 bzw. 30.11.2012 frei. Rechtzeitig vor Freiwerden der Stellen muss über die künftige Besetzung der Stellen entschieden werden.
Altersteilzeitrücklage
Nach § 19 Abs. 4 Nr. 6 ist eine Altersteilzeitrücklage als Pflichtrücklage zu bilden. In dieser Sonderrücklage sollen Mittel für die Gehaltszahlungen während der Freistellungsphase angesammelt werden. Die Altersteilzeitrücklage der Stadt Barmstedt wurde erstmals zum 31.12.2009 gebildet. Zugeführt wurden die anteiligen Beträge für die Jahre 2006 bis 2009 im Gesamtbetrag von 278.946,10 EUR. Die Rücklage wird sich bis zur Abwicklung aller Altersteilzeitfälle im Jahr 2018 voraussichtlich wie folgt entwickeln:
Jahr | Zuführung | Entnahme | Stand am 31.12. des Jahres |
| EUR | EUR | EUR |
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2006 | 5.664,59 |
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2007 | 24.303,73 |
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2008 | 101.268,94 |
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2009 | 147.708,84 |
| 278.946,10 |
2010 | 246.010,75 |
| 524.956,85 |
2011 | 158.192,45 |
| 683.149,30 |
2012 | 5.232,35 |
| 688.381,64 |
2013 |
| 164.511,75 | 523.869,89 |
2014 |
| 240.178,75 | 283.691,14 |
2015 |
| 156.611,53 | 127.079,61 |
2016 |
| 70.740,37 | 56.339,24 |
2017 |
| 48.039,26 | 8.299,98 |
2018 |
| 8.299,98 | 0,00 |
Beschäftigung von Schwerbehinderten
Das SGB IX verpflichtet alle Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen, auf wenigstens 5 % der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Im Jahr 2009 waren bei der Stadt Barmstedt nach dem Berechnungsverfahren zur Ermittlung einer eventuell zu zahlenden Schwerbehindertenabgabe jahresdurchschnittlich monatlich 86,91 Arbeitsplätze vorhanden. Der mit schwerbehinderten Menschen besetzte Anteil belief sich auf 5,17 %. Eine Schwerbehindertenabgabe war wegen Erfüllung der Mindestquote von 5 % deshalb nicht zu zahlen.
Leistungsorientierte Bezahlung
Mit dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) wurde ab dem 01.01.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Das Leistungsentgelt ist eine variable und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zum Tabellenentgelt. Die leistungsorientierte Bezahlung soll dazu beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu verbessern. Zugleich sollen Motivation, Eigenverantwortung und Führungskompetenz verstärkt werden. Die Zielgröße für das Leistungsentgelt wurde auf 8 v. H. der ständigen Monatsentgelte des Vorjahres aller unter den Geltungsbereich des TVöD fallenden Beschäftigten des jeweiligen Arbeitgebers vereinbart. Bis einschließlich 2009 belief sich das Gesamtvolumen auf 1 v. H. der Monatsentgelte. Bis 2013 wurde eine Aufstockung auf 2 v. H. vereinbart. Das für das Leistungsentgelt zur Verfügung stehende Gesamtvolumen ist zweckentsprechend zu verwenden; es besteht die Verpflichtung zur Auszahlung der jährlichen Leistungsentgelte. Am 11.12.2007 hat die Stadtvertretung beschlossen, dass die Beamten in das System der leistungsorientierten Bezahlung einbezogen werden.
Das jeweilige System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich vereinbart. Dies ist erfolgt. Die nach § 18 TVöD gebildete Betriebliche Kommission hat eine entsprechende Dienstvereinbarung erarbeitet und sich dabei für ein Leistungsentgelt, das in Form einer einmaligen jährlichen Leistungsprämie zusätzlich zum Tabellenentgelt gewährt wird, entschieden. Nach Ausfertigung durch den Bürgermeister und die Vorsitzende des Personalrates ist die Dienstvereinbarung am 19.06.2008 in Kraft getreten.
An dem System der leistungsorientierten Bezahlung hat im Jahr 2009 die weit überwiegende Anzahl der Mitarbeiter/innen teilgenommen. Die vereinbarten Ziele wurden in der Regel erfüllt. Die Auszahlung der Leistungsprämien für 2009 erfolgt Ende Mai 2010.
Mitarbeitergespräche
Nach § 5 TVöD haben Beschäftigte Anspruch auf ein regelmäßiges Gespräch mit der jeweiligen Führungskraft, in dem festgestellt wird, ob und welcher Qualifizierungsbedarf besteht. Mitarbeitergespräche bei der Stadt Barmstedt finden grundsätzlich einmal jährlich jeweils im ersten Quartal eines Jahres in Verbindung mit der Vereinbarung von Zielen im Rahmen der leistungsorientierten Bezahlung statt.
Aus- und Fortbildung
In der Verwaltung der Stadt Barmstedt werden zurzeit 7 Auszubildende ausgebildet. Im Bereich der Fortbildung wurde und wird allen Mitarbeiter/innen die Gelegenheit gegeben, mindestens ein Seminar pro Jahr zu besuchen.
Arbeitszeit
Mit dem Einzug der Stadtverwaltung in das neue Rathausgebäude Anfang 2007 wurden die Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr erheblich ausgeweitet. Erforderlich wurde deshalb eine Überarbeitung der Dienstvereinbarung über die gleitende Arbeitszeit. Zur Flexibilisierung der Arbeitszeit ist am 19.06.2009 eine neue Dienstvereinbarung in Kraft getreten, die sich an den Öffnungszeiten des Rathauses orientiert.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss nimmt von dem Personalbericht gemäß Vorlage VO/2010-549 Kenntnis.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76