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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2020-329-1  

Betreff: Beteiligung der Gemeinde Bokel an der Schleswig-Holstein Netz AG - Neues Beteiligungsangebot ab 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, HinnerkBezüglich:
VO/2020-329
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Bokel Vorberatung
06.03.2024 
Sitzung des Finanzausschusses Bokel (offen)   
Gemeindevertretung Bokel Entscheidung
24.04.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Bokel      

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Bokel ist seit dem Haushaltsjahr 2022 mit 78 Anteilsscheinen an der Schleswig-Holstein Netz AG beteiligt. Die Anteilsscheine wurden zu einem Preis in Höhe von 5.163,23 EUR je Anteil erworben. Das Gesamtvolumen der Beteiligung betrug damit 402.731,94 EUR.

 

Die SH Netz AG schüttet bis 2024 eine garantierte Dividende in Höhe von 152,11 EUR je Anteilsschein aus. Darüber hinaus wird eine variable Dividende nach wirtschaftlichem Erfolg des Unternehmens gewährt. Diese lag im Haushaltsjahr 2022 bei 51,87 EUR je Anteilsschein. Die Gesamtdividende belief sich damit 203,98 EUR. Dies entspricht einer Verzinsung von 3,95 % des eingesetzten Kapitals. Auf diese Dividende ist der reduzierte Kapitalertragssteuersatz für Kommunen in Höhe von 15 % und auf diesem wiederum der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % abzuführen. Die Gemeinde Bokel hat auf ihre Beteiligung in 2022 damit eine Gesamtdividende in Höhe von 15.910,44 EUR erhalten. Die Kapitalertragssteuer belief sich 2.386,57 EUR. Der Solidaritätszuschlag fiel in Höhe von 131,26 EUR an. Insgesamt wurden 13.392,61 EUR an die Gemeinde Bokel ausgezahlt. Die Rendite nach Steuern belief sich damit auf 3,33 %.

 

Am heutigen Tag der Finanzausschusssitzung findet die erste Informationsveranstaltung der SH Netz AG für ihre Aktionäre satt. Während dieser Veranstaltung werden die aktuellen Konditionen für das kommende Beteiligungsangebot ab 2024 vorgestellt. Es besteht keinerleiglichkeit, vorher die aktuellen Daten des neuen Beteiligungsangebotes zu erhalten. Insofern muss die Empfehlung r die Gemeindevertretung über den Erhalt oder den Verkauf der Beteiligung durch den Finanzausschuss so zeitnah erfolgen.

 

ndlich wurde der Verwaltung bereits versichert, dass die SH Netz AG wieder einen Zeitraum mit einer Garantieverzinsung bis 2029 bekanntgeben wird und den Rückkauf der Anteilsscheine im Jahr 2029 mit einer Kapitalgarantie gewährt. Ein vorzeitiger Verkauf der Anteile ist für die Gemeinde Bokel entweder in 2024 oder erst nach einer Mindesthaltefrist von fünf Jahren im Jahr 2027 möglich.

 

Folgende Aspekte sind aus Sicht der Verwaltung bei der Entscheidung zu berücksichtigen:

 

Die Netto-Verzinsung der Ausschüttungr das Beteiligungsjahr 2022 in Höhe von 3,33 % erscheint in Anbetracht der aktuellen Zinssätze für Tagesgeld in Höhe von 3,31 % r Januar 2023 nicht mehr so attraktiv, wie zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteilsscheine. Allerdings kann die künftige Zinsentwicklung seitens der Verwaltung naturgemäß nicht vorhergesagt werden. Die ersten aktuellen Anzeichen deuten darauf hin, dass sich die Zinsen wieder rückläufig entwickeln könnten. Aktuelle Zinsangebote für Festgeldanlagen gehen bereits leicht zurück.

 

Darüber hinaus stellt sich die Frage, wie lange der Bestand an Liquiden Mitteln (20.02.24: ca. 515.000 EUR) vorhält, bis Auszahlungen r künftige Investitionen weitere Liquidität erfordern, die dann durch den Verkauf der Anteilscheine oder eigene Kreditaufnahmen mit noch unbekannten Konditionen beschafft werden müsste.

 

Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 setzt einen geplanten Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 34.300 EUR fest. Die mittelfristige Finanzplanung der Jahre 2025 bis 2027 prognostiziert hingegen Finanzmittelüberschüsse zwischen 20.100 EUR und 96.800 EUR pro Jahr. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass zum Zeitpunkt der Aufstellung der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht alle künftigen Investition bekannt sind. Die Abführung von Tilgungsleistungen an das Amt Hörnerkirchen r den künftigen Neubau einer Feuerwache sind hierbei beispielsweise noch nicht berücksichtigt. Dennoch lässt die mittelfristige Finanzplanung darauf schließen, dass bis zum Ablauf der Mindesthaltefrist im Jahre 2027 der Bestand an Liquiden Mitteln ausreichend sein sste. Sollten dennoch unvorhergesehene Maßnahmen erforderlich werden, könnten vermutlich kurzfristige Zahlungsengpässe über die Liquidität der Einheitskasse des Amtes Hörnerkirchen abgedeckt werden.

 

Vorbehaltlich der noch nicht bekannten Konditionen des neuen Beteiligungsangebotes der SH Netz AG ab 2024 wird unter Abwägung sämtlicher Aspekte seitens der Verwaltung empfohlen, an der Beteiligung bis zum Ablauf der Mindesthaltefrist im Jahr 2027 festzuhalten. In 2027 kann dann erneut über einen möglichen Verkauf Anteilsscheine beraten werden.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Bokel. 

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO. 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bokel beschließt ihre Anteile an der Schleswig-Holstein Netz AG bis zum Ablauf der Mindesthaltefrist im Jahr 2027 nicht zu verkaufen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus der Vorlage.    

 


Anlage/n:

keine

 

Stammbaum:
VO/2020-329   Beteiligung der Gemeinde Bokel an der Schleswig-Holstein Netz AG   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen
VO/2020-329-1   Beteiligung der Gemeinde Bokel an der Schleswig-Holstein Netz AG - Neues Beteiligungsangebot ab 2024   FB 200 Finanzen   Beschlussvorlage Hörnerkirchen

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