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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-051  

Betreff: Rückübertragung einer Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 5 Amtsordnung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Möller, Michelle
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
19.06.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 1 AO können amtsangehörige Gemeinden dem Amt die Trägerschaft von bis zu 5 Selbstverwaltungsaufgaben, aus dem in § 5 Abs. 1 AO genannten Aufgabenkatalog, ganz oder teilweise übertragen. Der Umfang der übertragenen Aufgaben ist in dem Übertragungsbeschluss genau zu definieren.

 

Aktuell hat die Gemeinde Westerhorn folgende Aufgaben an das Amt Hörnerkirchen übertragen:

 

-          Schulträgerschaft (§ 5Abs. 1 Nr. 4 AO)

-          Trägerschaft von Kindertageseinrichtungen (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 AO)

-          rderung des Sportes (§ 5 Abs. 1 Nr. 7 AO)

-          Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche (§5 Abs. 1 Nr. 8 AO)

-          Ausbau schneller Internetzugangsmöglichkeiten (Breitband) (§ 5 Abs. 1 Nr. 15 AO)

 

Gemäß § 5 Abs. 4 AO kann jede Gemeinde mit einer angemessenen Frist eine Rückübertragung der Aufgaben verlangen. Zur Rückübertragung bedarf es einen Beschluss der Gemeindevertretung.

 

Die Aufgabe der Sportförderung soll zum 01.07.2024 vollständig zurück auf die amtsangehörigen Gemeinden verlagert werden. Bisher ist das Amt im folgenden Umfang Träger der Aufgabe:

 

-          Aufgabenwahrnehmung aller Rechte und Pflichten im Rahmen der Sportförderung

-          Haushaltsplanung- und Abwicklung

-          Gestellung der Rahmenbedingungen für das amtsweite Sportangebot

-          Unterstützung der Jugendarbeit

-          Eigentümer der Sportanlagen nebst Sportgeräten

 

Die Rückübertragung ist der zuständigen Kommunalaufsicht anzuzeigen. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung // Entscheidung // § 5 Abs. 4 AO     


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Westerhorn verlangt gemäß § 5 Abs. 4 S. 1 AO vom Amt

rnerkirchen die Rückübertragung der vormals gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 7 AO auf das Amt

übertragene Aufgabe „rderung des Sportes (Artikel 13 Abs. 3 der Verfassung des Landes

Schleswig-Holstein)“ mit Wirkung zum 01.07.2024.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Durch die Rückübertragung der Aufgabe „rderung des Sportes“ werden Aufwendungen

und Auszahlungen der Sportförderung künftig durch die Gemeinden geleistet.         


Anlage/n:

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