Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-046
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Sachverhalt:
Gemäß § 82 Abs. 1 S. 5 Gemeindeordnung (GO) sind der Stadtvertretung die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 20.000 EUR (gem. § 3 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung die Bürgermeisterin ihre Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im zweiten Halbjahr 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Darüber hinaus wird auch eine technische Buchung nachrichtlich mitgeteilt, da die Maßnahme ursprünglich im Ergebnisplan veranschlagt wurde allerdings investiv zu buchen war.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Kenntnisnahme // § 8a Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Kenntnisnahme // § 82 Abs. 1 GO
Anlage/n:
Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen
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Anlagen: | |||||
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1 | Übersicht über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen (214 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76