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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-043  

Betreff: Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zum 31.12.2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Kruse, Karsten
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
07.03.2024 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
27.03.2024 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gem. § 18 I AO SH i.V.m. § 82 I 5 GO SH sind dem Amtsausschuss die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen halbjährlich zu berichten. Als unerheblich gelten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu 10.000 EUR (gem. § 4 Haushaltssatzung), sodass zur Leistung der Amtsvorsteher seine Zustimmung erteilen kann. Eine detaillierte Aufstellung über die im zweiten Halbjahr 2023 entstandenen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist der Vorlage zur Kenntnisnahme beigefügt. Ebenfalls werden die technischen Buchungen zur Umsetzung der Ausleihung von liquiden Mitteln mitgeteilt.

 

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, welche den Betrag von 10.000 EUR übersteigen, benötigen gem. §§ 18 I AO SH, 82 I 3 GO SH der Zustimmung des Amtsausschusses.

 

Darüber hinaus ist einem überplanmäßigen Aufwand und Auszahlung in Höhe von jeweils 3.686,11r die Abrechnung der Bauhofleistungen im Jahr 2023 zuzustimmen. Hierbei wurde aufgrund des Jahresende keine Zustimmung des Amtsvorstehers herbeigeführt, sodass diese durch den Amtsausschuss erfolgen soll.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO SH sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung des Amtes Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Koordinierungs- und Finanzausschuss // Vorberatung und Kenntnisnahme // § 8 I Hauptsatzung

 

Amtsausschuss // Entscheidung und Kenntnisnahme // §§ 18 I AO SH, 82 I GO SH  


Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss stimmt dem/der überplanmäßigen Aufwand/Auszahlung in Höhe von 3.686,11 €r die Abrechnung der Bauhofleistungen zu.

 

Des Weiteren nimmt der Amtsausschuss die geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im zweiten Halbjahr 2023 zur Kenntnis.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Es wird ein/e überplanmäßige/r Aufwand und Auszahlung in Höhe von 3.686,11 € geleistet. 


Anlage/n:

Übersicht über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (31.12.2023)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 2 1 Übersicht über über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen (359 KB)      

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