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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-042  

Betreff: Spendenangelegenheiten 2023
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf diergermeisterin übertragen. Diergermeisterin entscheidet gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.    

 

Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt diergermeisterinhrlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 GO vor.  

 

Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 6.613,40 EUR; davon 3.663,40 EUR in Form von Sach- und 2.950,- EUR in Form von Geldspendenr verschiedenen Zwecke gem. Spendenliste, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt ist, zu verzeichnen. 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss Westerhorn vorberatend und die Gemeindevertretung abschließend zuständig.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die durch diergermeisterin angenommenen Spenden im Jahr 2023 gemäß anliegender Spendenliste werden zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage.

 [


Anlage:

 

Spendenliste 2023

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Spenden Westerhorn 2023 (354 KB)      

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