Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-041
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Sachverhalt:
Gemäß § 76 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen auf den Bürgermeister übertragen. Der Bürgermeister entscheidet gemäß § 2 Absatz 2 Ziffer 7 der Hauptsatzung über Schenkungen und Spenden.
Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen ab 50 € erstellt der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendung und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und legt diesen der Gemeindevertretung gemäß § 76 Abs. 4 GO vor.
Insgesamt war ein Spendenaufkommen in Höhe von 1.080,00 € in Form einer Geldspende für die die Förderung der Altenhilfe zu verzeichnen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Nach den Regelungen der Zuständigkeitsordnung ist der Finanzausschuss Bokel vorberatend und die Gemeindevertretung abschließend zuständig.
Beschlussvorschlag:
Die durch den Bürgermeister angenommene Spende im Jahr 2023 gemäß anliegender Spendenliste wird zur Kenntnis genommen und nachträglich genehmigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus der Vorlage.
Anlage:
Spendenliste 2023
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Anlagen: | |||||
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1 | Spenden Bokel 2023 (321 KB) |
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