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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-037  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße", südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße"; hier a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und b) Satzungsbeschluss
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Behrendt, Jennifer
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Stadtvertretung Barmstedt
13.02.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 26.09.2023 gebilligte und zur erneuten

Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße",

dlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße“

sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 08.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023 öffentlich aus.

Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.

 

Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen

ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.

 

Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein weiterer Planänderungsbedarf,

sodass der Bebauungsplan nun als Satzung beschlossen werden kann.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich

folgende Beratungsreihenfolge:

 

Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung

 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO  


Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 79

abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen

Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft. Die Verwaltung wird

beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem

Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung der Stadt

Barmstedt den B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße",

 dlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße“,

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB

ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der

Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der

Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige

Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der

Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadtbarmstedt/

bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des

Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist


Finanzielle Auswirkungen:
 

Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.     


Anlage/n:

 

1. Planzeichnung (Teil A)

2. Text (Teil B)

3. Begründung

4. Abwägung

5./6.  Bodengutachten

7.  Schallgutachten

8.  Wasserwirtschaftliches Konzept

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 01 Teil A - Planzeichnung.pdf (1123 KB)      
Anlage 2 2 02a Teil B - Text ergänzt.pdf (69 KB)      
Anlage 4 3 03a Begründung.pdf (6829 KB)      
Anlage 3 4 04 Abwägung ergänzt.pdf (399 KB)      
Anlage 7 5 05 Anlage 1 - Bodengutachten 2018.pdf (6553 KB)      
Anlage 8 6 06 Anlage 2 - Bodengutachten 2020.pdf (16109 KB)      
Anlage 9 7 07 Anlage 3 - Schallgutachten.pdf (4379 KB)      
Anlage 10 8 08 Anlage 4 - WWK.pdf (1343 KB)      

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