Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-037
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Sachverhalt:
Der von der Stadtvertretung in der Sitzung am 26.09.2023 gebilligte und zur erneuten
Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße",
südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße“
sowie die Begründung lagen in der Zeit vom 08.12.2023 bis einschließlich 22.12.2023 öffentlich aus.
Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Die Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und der von Privatpersonen
ergeben sich aus den Anlagen mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag.
Aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein weiterer Planänderungsbedarf,
sodass der Bebauungsplan nun als Satzung beschlossen werden kann.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich
folgende Beratungsreihenfolge:
Bauausschuss // Vorberatung // § 8 e Hauptsatzung und § 2 d Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 27 GO
Beschlussvorschlag:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 79
abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung geprüft. Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem
Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches beschließt die Stadtvertretung der Stadt
Barmstedt den B-Planes Nr. 79 der Stadt Barmstedt für das Gebiet in der "Norderstraße",
südlich der AKN-Bahnlinie, westlich der Straße "Mittelweg" und nördlich der "Geschwister-Scholl-Straße“,
bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB
ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der
Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der
Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der
Adresse „https://www.vg-barmstedt-hoernerkirchen.de/stadtbarmstedt/
bauleitplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des
Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
1. Planzeichnung (Teil A)
2. Text (Teil B)
3. Begründung
4. Abwägung
5./6. Bodengutachten
7. Schallgutachten
8. Wasserwirtschaftliches Konzept
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