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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-033  

Betreff: Aufteilung der Flüchtlingskosten, hier: Schul- und Kitakosten
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:1. Riepen, Sophie
2. Gülck, Henning
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
21.03.2024 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Eine Gemeinde hat für eine Schülerin oder einen Schüler, die oder der in ihrem Gebiet wohnt

und eine Grundschule, eine weiterführende allgemeinbildende Schule oder ein

rderzentrum besucht, an deren oder dessen Trägerschaft die Gemeinde nicht beteiligt ist,

an den Schulträger einen Schulkostenbeitrag zu zahlen.

 

Weiterhin zahlt die Gemeinde für die Betreuung der noch nicht schulpflichtigen Kinder ihrer

Gemeinde einen monatlichen Finanzierungsbeitrag.

 

Da die meisten Obdachlosenunterkünfte in Brande-Hörnerkirchen angemietet wurden,

entsteht hierdurch ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen. Nach

cksprache mit dem Fachbereich Finanzen könnten die tatsächlich entstehenden Kosten

auf alle Gemeinden nach dem Amtsumlageschlüssel des Vorjahres aufgeteilt werden, um

eine faire Kostenverteilung darzustellen.

 

Die Abrechnungr das Jahr 2023 finden Sie in der Anlage. Dort sind die finanziellen

Auswirkungen r die jeweilige Gemeinde dargestellt.

 

Sofern den anderen Gemeinden ebenfalls Kita- oder Schulkosten für Kinder in

Obdachlosenunterkünften entstehen, werden diese Kosten bei der Abrechnung in Abzug

gebracht.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

-Finanzausschuss Westerhorn // Vorberatung

-Gemeindevertretung Westerhorn // Entscheidung     


Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Westerhorn beschließt die Aufteilung der Schul- und Kitakosten für die Flüchtlinge in den Obdachlosenunterkünften nach dem Amtsumlageschlüssel des jeweiligen Vorjahres durchzuführen und pro Jahr abzurechnen. Die Berechnung für 2023 wird rückwirkend abgerechnet.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Westerhorn würde für das Jahr 2023 Zusatzkosten in Höhe von 8.877,28 € (11.267,03 € - 2.389,75 €) für die Schulkosten sowie 4.252,26 €r die Kitakosten als Ausgleich an die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zahlen.  


Anlage/n:

-Aufstellung Kitakosten 2023 (nichtöffentlich)

-Aufstellung Schulkosten 2023 (nichtöffentlich)

-Abrechnung 2023 Schulkosten- und Kitakostenverteilung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 3 Abrechnung 2023 Schulkosten- und Kitakostenverteilung (13 KB)      

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