Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-022
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Sachverhalt:
Die jetzt gültige und am 12.08.2003 erlassene Benutzungs- und Gebührensatzung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/ Schulhöfe der Stadt Barmstedt wurde überarbeitet und aktualisiert. Die Satzung wurde in wesentlichen Teilen angepasst.
- Ein Augenmerk lag auf den Anpassungen im Bereich der Gebühren, die zur teilweisen Kostendeckung (Strom, Reinigung, Hausmeister) der Schulräume dienen.
- Weiterhin wurde das „Hauptamt“ durch den „Sachbereich Schule, Kultur und Sport“ ersetzt.
- In §2 (8) ist die Kaution, sowie die Schadensersatzansprüche herausgenommen worden. Die Schadensersatzansprüche finden sich in §5 (5) wieder.
- Der Verzehr von Speisen und Getränken wird nach Genehmigung erlaubt.
- Der Zusatz „besonders förderungswürdige Veranstaltungen“ wurde herausgenommen, da diese nicht klar zu definieren sind.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgaben der Stadtvertretung
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
In 2023 wurde die Aula wie folgt gebucht:
- Niederdeutsche Bühne Elmshorn e.V. 75,00 €
- Rhythm & Voices 100,00 €
- Barmstedter Singgemeinschaft 100,00 €
- Barmstedter Singgemeinschaft 100,00 €
Anlage/n:
-Neufassung – Benutzungs- und Gebührensatzung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/Schulhöfe – Entwurf vom 17.01.2024-
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Anlagen: | |||||
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1 | Außerschulische Nutzung städtischer Schulräume Schulhöfe Stand 17.01.2024 (82 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de