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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-022  

Betreff: Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/Schulhöfe
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
25.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
13.02.2024 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die jetzt gültige und am 12.08.2003 erlassene Benutzungs- und Gebührensatzung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/ Schulhöfe der Stadt Barmstedt wurde überarbeitet und aktualisiert. Die Satzung wurde in wesentlichen Teilen angepasst.

  • Ein Augenmerk lag auf den Anpassungen im Bereich der Gebühren, die zur teilweisen Kostendeckung (Strom, Reinigung, Hausmeister) der Schulräume dienen.
  • Weiterhin wurde das „Hauptamt“ durch den „Sachbereich Schule, Kultur und Sport“ ersetzt.
  • In §2 (8) ist die Kaution, sowie die Schadensersatzansprüche herausgenommen worden. Die Schadensersatzansprüche finden sich in §5 (5) wieder.
  • Der Verzehr von Speisen und Getränken wird nach Genehmigung erlaubt.
  • Der Zusatz „besonders förderungswürdige Veranstaltungen“ wurde herausgenommen, da diese nicht klar zu definieren sind.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge: 

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung 

Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgaben der Stadtvertretung 


Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die anliegende Neufassung der Benutzungs- und Gebührensatzung für die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/Schulhöfe.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.

 

In 2023 wurde die Aula wie folgt gebucht:

  • Niederdeutsche Bühne Elmshorn e.V. 75,00 €
  • Rhythm & Voices     100,00 €
  • Barmstedter Singgemeinschaft   100,00 €
  • Barmstedter Singgemeinschaft   100,00 €

 


Anlage/n:

-Neufassung Benutzungs- und Gebührensatzung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/Schulhöfe Entwurf vom 17.01.2024-

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Außerschulische Nutzung städtischer Schulräume Schulhöfe Stand 17.01.2024 (82 KB)      

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