Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2024-020
|
|
Sachverhalt:
Ferienbetreuung Sommer 2024:
Die Stadtvertretung Barmstedt hat am 13.12.2023 die Änderung der Sommerschließzeiten in der Grundschulbetreuung analog der Schließzeiten der Kindertagesstätten beschlossen.
Durch diese Verlegung haben einige Eltern Probleme ihre Kinder während der Sommerferien zu betreuen, da sie ihren Urlaub bereits festgelegt haben. Bisher sind vier Rückmeldungen eingegangen (2x JKS, 2x GSS). Da die Ferienbetreuung bisher immer in den ersten drei Wochen der Sommerferien angeboten wurde, wurde auch in diesem Jahr damit gerechnet.
Die Johanniter haben in der Voranmeldung zur Ferienbetreuung am 02.11.2023 darauf hingewiesen, dass die Anmeldung für die Betreuung in den Sommerferien 2024 erst Mitte Dezember versendet wird. Auf die Gespräche zur Änderung der Sommerschließzeiten wurde im Vorwege nicht hingewiesen.
Die Grundschule in Bokholt-Hanredder bietet die Ferienbetreuung im Sommer in den ersten drei Wochen an. Somit kam die Frage auf, ob die Kinder aus dem Hauptstandort der JKS in Barmstedt die Betreuung während der ersten drei Wochen der Sommerferien in Bokholt-Hanredder in Anspruch nehmen können.
Andersherum ist ebenfalls zu entscheiden, ob die Kinder aus Bokholt-Hanredder die Ferienbetreuung während der letzten drei Wochen in Barmstedt bei der JKS nutzen dürfen.
Die diesbezügliche Organisation haben die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit dem Amt Rantzau abzustimmen. Die Stadt Barmstedt ist abschließend über das Vorgehen in Kenntnis zu setzen.
Die Gemeinde Bokholt-Hanredder entscheidet über diese Angelegenheit abschließend am 15.02.2024.
In der Außenstelle in Ellerhoop wird keine Ferienbetreuung im Sommer angeboten, sodass die Gottfried-Semper-Schule keine Möglichkeit hat auf eine andere Zeit auszuweichen.
Frage der Johanniter zu den Elternbeiträgen der künftigen Schulkinder:
Wie sollen die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. mit den Elternbeiträgen der künftigen
Schulkinder im August 2024 umgehen, da die schulische Ferienbetreuung für
künftige Schulkinder nicht geöffnet wird? Die künftigen Schulkinder würden keinen
einzigen Betreuungstag tatsächlich im August 2024 in Anspruch nehmen, weswegen
die Zahlung des Elternbeitrages von den betroffenen Schulkindern für diesen Monat
als ungerechtfertigt erachtet und ggf. die Zahlung verweigert werden könnte.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Entscheidung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag 1:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt, dass
a) die zusätzliche Betreuung in den ersten drei Wochen der Sommerferien 2024 von den Kindern der JKS in Bokholt-Hanredder in Anspruch genommen werden kann. Die Eltern dürfen jeweils nur drei Wochen Ferienbetreuung in Anspruch nehmen, wahlweise in Barmstedt oder in Bokholt-Hanredder.
b) die zusätzliche Betreuung in den ersten drei Wochen der Sommerferien 2024 in Bokholt-Hanredder von den Kindern der JKS nicht in Anspruch genommen werden kann.
Beschlussvorschlag 2:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt,
a) dass die Kinder aus Bokholt-Hanredder die Ferienbetreuung in Barmstedt in Anspruch nehmen dürfen. Die Stadt Barmstedt ist von einer finanziellen Mehrbelastung durch die zusätzliche Betreuung der Schulkinder der Außenstelle der JKS Barmstedt fernzuhalten.
Die Weiterberechnung der entstandenen Mehrkosten hat zwischen der Johanniter-
Unfall-Hilfe e.V. und der Gemeinde Bokholt-Hanredder eigenständig in voller Höhe zu erfolgen.
b) dass die Kinder aus Bokholt-Hanredder die Ferienbetreuung in Barmstedt nicht in Anspruch nehmen dürfen.
Beschlussvorschlag 3:
Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt,
a) dass die Elternbeiträge künftiger Schulkinder im August 2024 an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. zu entrichten sind, da es sich um eine zu zahlende Monatsrate eines Jahresbeitrages handelt.
b) dass die Elternbeiträge künftiger Schulkinder im August 2024 nicht zu entrichten sind, da der Schulbeginn erst im September 2024 startet und somit im August keine Betreuungsleistungen erbracht werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Zu 1:
Es ergeben sich finanzielle Auswirkungen für die Stadt, sobald eine zusätzliche Kraft durch die Barmstedter Anmeldungen eingesetzt werden muss. Die Kosten abzüglich der Elternbeiträge wären also vollständig von der Stadt zu tragen. Diese belaufen sich je angefangene 10 Schüler:innen für 3 Wochen von 7:00 bis 16:00 Uhr auf ca. 4.550 €.
Zu 2:
Die Stadt Barmstedt ist von einer finanziellen Mehrbelastung durch die zusätzliche Betreuung der Schulkinder der Außenstelle der JKS Barmstedt fernzuhalten.
Die Weiterberechnung der entstandenen Mehrkosten hat zwischen der Johanniter-
Unfall-Hilfe e.V. und der Gemeinde Bokholt-Hanredder eigenständig in voller Höhe zu erfolgen.
Zu 3:
Laut Geburtsdatum besuchen derzeit 68 von 153 Schüler:innen in der Betreuung die erste Klasse (44%). Die Elternbeiträge für die Betreuung für einen Monat betragen nach der neuen Entgeltordnung (Vorschlag) für alle Schüler:innen 16.895 €. 44% davon sind ca. 7.500 €. Demnach würde es ca. 7.500 € kosten, auf einen Monatsbeitrag der Erstklässler zu verzichten.
Anlage/n:
-entfällt
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76