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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-015  

Betreff: Zusammenlegung der Sportlerehrung mit dem Sporttag der Vereine
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
27.05.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der BMTV hat bei der Verwaltung angeregt, die zukünftigen Sportlerehrungen am Sporttag der Barmstedter Vereine stattfinden zu lassen. Dieser findet grundsätzlich am 3. Sonntag im Januar statt. Ein Vorteil wäre, dass es vermutlich weniger Absagen bei den Ehrungen geben würde und die Sportler/-innen ein größeres Publikum hätten, als bisher. Die Idee des BMTV´s ist es, die Ehrungen vor der Abschlussshow des Sporttages stattfinden zu lassen.

 

Die Deadline für Meldungen der Sportler/-innen durch die Vereine müsste von Januar auf den 31. Oktober vorgezogen werden. Eventuell später im Jahr zu erwartende Erfolge werden auch von den Vereinen zu diesem Datum mitgeteilt, damit die Ehrung vorbehaltlich im Ausschuss beantragt werden kann.  

 

Durch den Zusammenschluss der Sportlerehrung und des Sporttages fällt das bisher durchgeführte Catering und das Auswählen von Acts, welche an diesem Tag stattfinden, weg. Essen und Getränke werden zu kleinen Preisen im Bistro verkauft und es finden den ganzen Tag Aufführungen und Shows statt.

Den Ablauf der Ehrung selber und alles, was diese aufwerten könnte, wie z.B. Licht (noch nicht vorhanden), Bühnenaufbau sowie Präsente rde von der Verwaltung zu organisieren sein.

 

Um die Veranstaltung mit dem Sporttag stattfinden zu lassen, muss von Seiten der Verwaltung ein neues Konzept erstellt werden. Die Erstellung eines neuen Konzeptes für die Sportlerehrung ist seitens der Verwaltung eine „freiwillige Aufgabe“ und bindet zusätzliche Arbeitszeit, sowie finanzielle Mittel. Weiterhin werden an dem Tag ein bis zwei Mitarbeiter/-innen für den Auf- und Abbau der Bühne und Lichtelemente und die Organisation des Ablaufes benötigt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Ausschuss für Schule, Sport und Kultur // Beratung und Entscheidung 


Beschlussvorschlag:

 

a)      Die Verwaltung erarbeitet ein neues Konzept für die zukünftigen Sportlerehrungen ab dem Jahr 2025 im Rahmen des Sporttages der Barmstedter Sportvereine.

b)      Die Sportlerehrung wird, wie bisher auch, an einem gesonderten Tag stattfinden. Es wird kein neues Konzept erstellt.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Aktuell werden jährlich Haushaltsmittel in Höhe von 1.200,00 € r die Sportlerehrung auf dem Produktsachkonto 421010.529100 eingeplant.  

 

Personelle Auswirkungen:
Die Sportlerehrung in den Sporttag zu integrieren, bindet zusätzliche Arbeitsstunden an einem Sonntag. Weiterhin muss ein neues Konzept erarbeitet werden.  


Anlage/n:

-entfällt

 

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