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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2024-001  

Betreff: Mensaverpflegung, Erhöhung der Mehrwertsteuer
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Kenntnisnahme
25.01.2024 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

GSS

Am 13.12.2023 wurde der Verwaltung von dem Caterer Campus Catering mitgeteilt, dass zum 01.01.2024 auch in der Schul- und Kitaverpflegung ein Mehrwertsteuersatz von 19% fällig wird. Im Vorwege wurde durch den Caterer schon mehrfach auf die mögliche Änderung hingewiesen. Es wurde jedoch lange auf verschiedenen Ebenen dafür gekämpft, dass die Erhöhung der Mehrwertsteuer in der Schul- und Kitaverpflegung nicht zustande kommt.  

Abgabepreis für ein Mittagessen:

Nettopreis 4,54 € zzgl.  7 % = 4,85 € (bis 31.12.2023)

Nettopreis 4,54 € zzgl. 19% = 5,40 € (ab 01.01.2024)

 

JKS/CFvWG:

Gemäßckmeldung vom Pausentreff bleibt der Abgabepreis für ein Mittagessen vorerst bei 4,50 €. Ob die Erhöhung weitergegeben werden muss, wird noch ein bisschen abgewartet.

 

Die Entwicklung wird zunächst abgewartet. Ggf. sollte in Zukunft über eine Bezuschussung pro Mittagessen nachgedacht werden. In anderen Städten wird dies ebenfalls so gehandhabt. (z.B. bei der Stadt Elmshorn)

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Kenntnisnahme / § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung    


Anlage/n:

-entfällt

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