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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-551  

Betreff: Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Döpke, Heike
Federführend:Verbandsvorsteher   
Beratungsfolge:
Verbandsversammlung Zweckverband "Alters- und Pflegeheim" Barmstedt / Rantzau Entscheidung
18.12.2023 
Sitzung der Verbandsversammlung Zweckverband ´Alters- und Pflegeheim´ Barmstedt / Rantzau ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Allgemeines:

Unter der Bezeichnung Zweckverband „Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau“ bilden die nachstehenden Gemeinden

 

Stadt Barmstedt

Gemeinde Bevern

Gemeinde Bullenkuhlen

Gemeinde Groß-Offenseth/Aspern

Gemeinde Heede

Gemeinde Hemdingen

Gemeinde Langeln

Gemeinde Lutzhorn

 

diesen Zweckverband mit dem Sitz in Barmstedt.

 

Dem Zweckverband obliegt satzungsgemäß die Verwaltung und Unterhaltung des Seniorenheimes Barmstedt/Rantzau in Barmstedt. Das Heim dient der Unterbringung und Betreuung von alten und pflegebedürftigen Personen aus dem Verbandsgebiet. Die Haushaltsführung des Zweckverbandes richtet sich nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und der Buchführungs-Verordnung in Verbindung mit dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) und der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in den jeweils gültigen Fassungen.

Beigefügt ist als Beschlussvorlage die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024, der Erfolgsplan, der Vermögensplan, der Finanzplan und der Stellenplan.

 

Im Folgenden werden lediglich einige Grundüberlegungen zum beigefügten Haushaltsplan aufgezeigt.

 

Erfolgsplan

 

Kosten:

Die nächste Tarifsteigerung der Personalkosten kommt ab 01.03.2024 im wesentlichen folgendermaßen zum Tragen:

 

  • Die monatliche Inflationsausgleichszahlung von 220 Euro (Azubi 110 €) netto gilt noch im Januar und Februar 2024

 

  • Ab dem 1. März 2024 Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent (Vernachlässigt wurde die Anpassung des Erhöhungsbetrags auf 340 €, in Fällen. In denen dieser Wert nicht erreicht wird).

 

  • Auszubildende erhalten ab 01.03.2024 +150 € (dies wurde bei der Kalkulation vernachlässigt).

 

Auf die voraussichtlichen Personalkosten 2023 wurde die Sockelbetragserhöhung zugerechnet und dann eine pauschale Erhöhung von 4,58% angesetzt, da die Erhöhung erst ab 01.03.2024 greift.

 

Im Sachkostenbereich wurden die voraussichtlichen Kosten 2024 pauschal um 5% erhöht, abgesehen von Kosten, die voraussichtlich keiner Steigerung unterliegen. Die von den Stadtwerken gemeldeten erheblichen Steigerungen für Strom und Absenkung des Gaspreises (Fernwärme) wurden eingerechnet auf der Basis der Verbrauchszahlen 2022. Wasserkosten auf Basis einer Stadtwerksinformation vom 27.11.2023 berücksichtigt und Abwasserkosten geschätzt, da lt. Mail der Stadtwerke vom 27.11.2023 noch keine Gebührensätze für 2024 vorliegen. In den Sachkostenblock “Abgaben, Steuern, Versicherungen” wurden darüber hinaus 10 T€ r mögliche Anwalts- und Gutachterkosten (Rechtsstreit Wasserschaden) eingerechnet sowie die Kostensteigerung der Ausbildungsumlage.

 

Die Kosten für neu anzuschaffende Betten, der Telefonanlage und der Erweiterung der Fluchtwegskennzeichnungen wurden nicht mit den voraussichtlichen Kaufpreisen eingestellt, sondern in den Abschreibungen mit zusätzlich rund 8.700 € berücksichtigt.

 

Kosten für Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wasserschadens wurden nicht geplant, da einerseits kein diesbezüglicher Beschluss vorliegt und andererseits mit einer Entscheidung des laufenden Rechtsstreits im Jahre 2024 aufgrund der bisherigen Erfahrungen vermutlich nicht zu rechnen ist.

 

Erträge:

 

Kalkulationsbasis der Erträge ist eine Belegung von 98% (89,18 Betten) bei einer Pflegegradverteilung angelehnt an Januar bis September 2023. Zu Grunde gelegt wurden die hochgerechneten Einnahmen Juni bis Oktober 2023, da ab Juni eine Erhöhung stattfand. Für die Investitionskosten und sonstigen betrieblichen Erträge wurden für die Hochrechnung die Zahlen Januar bis September 2023 zu Grunde gelegt.

 

Bei der Ermittlung der voraussichtlichen Erträge wurde unterstellt, dass zur Abdeckung der Mehrkosten 2024 wieder Pflegesatzverhandlungen stattfinden und ab 1. Juni 2024 höhere Pflegesätze gelten. Angesetzt wurden als Mehreinnahmen die kalkulierten Personalmehrkosten und i.d.R. 5%igen (Sachkosten) Steigerung dividiert durch 2, da eine Erhöhung erst im 2. Hj. 2024 greifen würde.

 

Der beigefügte Erfolgsplan 2024 schließt mit einem voraussichtlichen Überschuss von 91.192 € ab.

 

Finanzplan

 

Spalte 3 “Ansatz des lfd. Haushaltsjahres 2023

Hier sind bestimmungsgemäß die Werte des beschlossenen Haushalts 2023 dargestellt. Es handelt sich somit noch um Planansätze.

Spalte 4

Die Angaben des Planungsjahres 2024 ergeben sich aus dem Erfolgsplan.

 

Spalte 5

r 2025 gibt es noch keinen aktuellen Tarifabschluss. Da der jetzige Tarif zum 31.12.2024 ausläuft, wurde r das Jahr eine Tarifsteigerung von 5% einkalkuliert.

 

Im Sachkostenbereich wurden die voraussichtlichen Kosten 2024, pauschal um 4% erhöht, abgesehen von Kosten, die voraussichtlich keiner Steigerung unterliegen.

 

Kosten für Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Wasserschadens wurden nicht geplant, da einerseits kein diesbezüglicher Beschluss vorliegt und auch noch keine Annahme hinsichtlich des Ausgangs des Gerichtsverfahrens getroffen werden kann.

 

Die Investitionskosten wurden um den Ansatz der Brandschutzgutachter bereinigt, da diese gem. Kostenplanung 2024 erledigt sind.

 

Vorgehensweise der Einnahmensteigerung analog der Vorgehensweise “Erfolgsplan, Erträge”.

 

Spalte 6

r 2026 wurden die voraussichtliche Kosten 2025 zu Grunde gelegt.

 

Steigerung im Personalkostenbereich 5%, im Sachkostenbereich 4%.

 

Stellenplan

Hinsichtlich des Stellenplanes ist festzuhalten, dass dieser in den Pflegesatzverhandlungen im Jahr 2023 ab 01.06.2023 vereinbart wurde. Dieser gilt zumindest bis zum Abschluss neuer Pflegesatzvereinbarungen.

 

Sonstiges

Bezüglich der Zeile 22 im Finanzplan wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass hinsichtlich einer Umlage der Verbandsgemeinden für die Wirtschaftsjahre 2024 bis 2026 zum Zeitpunkt der Aufstellung des Finanzplans keine Beschlussgrundlage bestand und diese somit lediglich „nachrichtlich“ aufgezeigt sind.

 

Ausgehend davon, dass die Investitionskosten nicht neu verhandelt werden, wurde für 2024, 2025 und 2026 der Wert in Zeile 3. unverändert belassen, ebenso die in Zeile 4 einfließenden Erstattungen der Ausbildungsumlage. Für die Jahre 2025 und 2026 wurde in Zeile 4. jeweils ein Sicherheitsabschlag von 25.000 € vorgenommen.

 

Grundsätzlich ist anzumerken, dass insbesondere folgende Sachverhalte zu Planabweichungen führen nnen:

 

  • Ergebnis einer Pflegesatzverhandlung in 2024 (und Folgejahren) Absinken der Belegung

 

  • Veränderung der Pflegegradstruktur der Bewohner/innen

 

  • Durchzuführende Maßnahmen hinsichtlich des Wasserschadens i.V.m. der Höhe der Kostenübernahme durch Dritte

 

Gem. § 11 der Verbandssatzung gelten für die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweckverbandes die Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den Bestimmungen der Buchführungsverordnung 83 Pflegeversicherungsgesetz).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Verbandsversammlung // Entscheidung     


Beschlussvorschlag:

 

Die Verbandsversammlung beschließt die Haushaltssatzung, den Erfolgsplan, den Vermögensplan, den Finanzplan und den Stellenplan des Zweckverbandes Alters- und Pflegeheim Barmstedt/Rantzau für das Wirtschaftsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.

 


Anlage/n:

- Wirtschaftsplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Wirtschaftsplan 2024-05-10 (2984 KB)      

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