Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-546  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe
hier: Betreuungskosten Kinder unter 6 Jahre
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Gülck, Henning
Federführend:FB 303 Bürgerservice - Soziales, KiTa, Jugend, Senioren   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Haushaltsplanung 2023 erfolgte im August 2022. Für das Konto 361010.531200 wurde ein Betrag in Höhe von 322.100,00 eingeplant. Diese Kosten beinhalten den gemeindlichen Anteil für die Betreuung der Kita-Kinder und der Kinder bei Tageseltern. Die Kostenbeiträge werden durch den Kreis Pinneberg festgesetzt. Grundlage ist die tatsächliche Betreuung entsprechend des landesweiten Kitaportals.

 

Bei der damaligen Haushaltsplanung (08/2022) wurde von der Betreuung von 81 Kindern ausgegangen, tatsächlich werden in 2023 durchschnittlich 95 Kinder betreut. Des Weiteren haben sich die gemeindlichen Kostenanteile für die Betreuungsmittel erhöht. Insgesamt fallen in 2023 überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 95.856,72 € an.

 

Die Kosten stellen pflichtige Ausgaben nach § 51 in Verbindung mit § 53 Kindertagesstättengesetz dar, auf deren Höhe die Gemeinde jetzt keinen Einfluss mehr nehmen kann (Neubaugebiete, bedeuten in der Regel mehr kleine Kinder).

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde  Brande-Hörnerkirchen ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Gemeindevertretung Brande-rnerkirchen // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 95.856,72 € wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann zum Teil durch verringerte Aufwendungen im Bereich der „umlichen Planung - Sachverständigenkosten (511010.543105) in Höhe von 39.456,72 € sowie aus geringer anfallende „Zinsaufwendungen“ (612010.551700) in Höhe von 30.000,00 € erfolgen.

Der Restbetrag in Höhe von 26.400,00 € muss aus vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden.


Anlage/n:

./.

 

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner