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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-541  

Betreff: Neubau einer Kita für den Amtsbereich
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Karvink, Ulrike
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Hörnerkirchen
Ausschuss für Kindertageseinrichtungen - Amt Hörnerkirchen
12.12.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kindertageseinrichtungen zurückgestellt   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Bereits auf der Sitzung des Ausschusses vom 13.12.2022 bestand Einigkeit für den Bau einer 2-geschossigen Kita. Auf der Sitzung am 05.04.2023 wurde dann ein erster Vorentwurf vorgestellt, der nach der Abstimmung mit der Kita-Leitung der Kita Küsterkoppel noch einmal an die Bedürfnisse angepasst wurde.

Hinsichtlich des B- Planes gab es die Änderung, dass auf eine Verlegung des RRB verzichtet werden konnte und somit die Lage der Kita etwas weiter Richtung Westen verschoben wurde.

Die Erschließung soll nach wie vor von der Lindenstraße aus erfolgen. Hierfür liegt ein erster Entwurf vom Büro Sass + Kollegen vor, der mit dem LBV vorabgestimmt wurde. Grundsätzlich spricht nichts gegen eine solche Erschließung. Die Detailfragen sollen auf einem gemeinsamen Gespräch im Januar erörtert werden.

Nach der Kommunalwahl gab es aufgrund der vielen neuen Gemeinde- und AusschussvertreterInnen mehrere Gesprächsrunden, um den Sachstand zu erläutern. Aufgrund der stark gestiegenen Kosten r den Bau der Kita stellt sich nun die Frage des weiteren Vorgehens. Um zu einer Entscheidung zu finden wurde folgende Vorgehensweise verabredet:

 

-          Kostenschätzung auf Grundlage des bisherigen Vorentwurfs

-          Verkleinerung des Neubaus um nicht vorgeschriebene Räume

-          Prüfung, ob ein Bau der Küche in der Schule möglich ist

-          Prüfung, ob ein Neubau für 5 Mio möglich ist

 

Die Planungsbüros Butzlaff Tewes für die Architektur, Inros Lackner für die TGA (Technische Gebäude Ausrüstung) als auch MNP für die Energetische Beratung werden anwesend sein und  die bisherigen Planungen eingehend erläutern und stehen für die Beantwortung der Fragen zur Verfügung. 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Ausschuss für Kindertageseinrichtungen / Vorberatung

Amtsausschuss / Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Ein Beschluss wird vom Ausschuss nach den Beratungen formuliert.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Bisher sind Haushaltsmittel r die Jahre 2024 2026 in Höhe von insgesamt 8.000.000,- auf dem Produktsachkonto 361010.091000 eingestellt worden.


Anlage/n:

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