Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-530
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Sachverhalt:
Aufgrund einiger Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen für Zweckverbände wurde an einer Neufassung der Verbandssatzung für den Wegeunterhaltungsverband Pinneberg gearbeitet. Die Neufassung der Verbandssatzung ist bewusst kürzer gehalten und enthällt in erster Linie die Pflichtbestandteile. Gemäß § 5 Abs. 4 GkZ sind folgende Bestandteile in der Verbandssatzung verpflichtend:
1. den Namen und Sitz des Zweckverbandes
2. die Aufgaben
3. die Verbandsmitglieder und ihr Stimmenrecht
4. die Organe des Zweckverbandes
5. die Zahl und Amtszeit der Mitglieder der Verbandsorgane
6. das Nähere der örtlichen Bekanntmachung
7. den Maßstab, nach dem die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfes beizutragen haben
8. das Verfahren bei Ausscheiden eines Verbandsmitgliedes und die Auseinandersetzung bei Aufhebung des Verbandes
Des Weiteren sind der Neufassung nicht notwendige Regelungen eingekürzt worden und entsprechend der gesetzlichen Grundlagen nach dem Gesetz über Kommunale Zusammenarbeit und der Gemeindeordnung angepasst worden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Verbandsvorstand // Vorberatung
Verbandsversammlung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Verbandsvorstand empfiehlt der Verbandsversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der vorliegende Entwurf der Neufassung der Verbandssatzung des Wegeunterhaltungs-Verbandes Pinneberg wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Anlage/n:
- Neufassung Verbandssatzung
- Aktuelle Verbandsatzung inkl. 1. + 2. Änderung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Verbandssatzung inkl. 1. + 2. Aenderung (7542 KB) | |||
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2 | Entwurf - Neufassung Verbandssatzung (478 KB) | |||
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3 | Kommentierte Neufassung Verbandssatzung (551 KB) |
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