Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-527  

Betreff: Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Fröhlich, Jan
Federführend:FB 301 Bürgerservice - Öffentliche Ordnung, Bürgerbüro   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Jugendfeuerwehr Brande-Hörnerkirchen/Bokel wollte ursprünglich einen Übungsanhänger anschaffen. Da die Anzahl der Mitglieder der Jugendfeuerwehr in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat und die Jugendlichen viel zu den jeweiligen Übungsdiensten transportiert werden müssen, hat die Jugendfeuerwehr beschlossen, dass sie auf den Übungsanhänger verzichten wollen und dass dafür ein zusätzlicher Mannschaftstransportwagen (MTW) angeschafft werden sollte. Dies wurde den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern auch schon so vorgestellt und es wurde die Zustimmung der Mitglieder der Gemeindevertretung mündlich signalisiert. Es wird von einem Betrag in Höhe von 13.000 Euro für die Gemeinde ausgegangen.

Momentan werden die Jugendlichen mit dem vorhandenen MTW sowie mit dem Löschfahrzeug transportiert, dieses darf mit dem alten Führerschein Klasse 3 gefahren werden. Da dieses Löschfahrzeug demnächst ausgetauscht wird und das neue Löschfahrzeug nur noch mit dem Führerschein der Klasse C gefahren werden kann, kann es dann schnell dazu führen, dass es nicht immer einen Fahrer für die Jugendfeuerwehr gibt. Den MTW kann man auch mit dem normalen Autoführerschein fahren und somit wird es hierfür grundsätzlich immer einen Fahrer geben.

Der MTW kann dann auch für Einsatzfahrten der Freiwilligen Feuerwehr genutzt werden, da auch hier der Bedarf auf einen weiteren MTW besteht.

Das erste in Frage kommende Fahrzeug aus Wedel kam nach einer Besichtigung, aufgrund von starkem Rostbefall und starkem Verschleiß nicht mehr in Frage. Dies hatte Joachim Hensel der Gemeindevertretung mit seiner mail vom 11.10.2023 auch bereits mitgeteilt.

 

Die Beschaffung sollte jetzt grundsätzlich für das nächste Jahr im Haushalt eingeplant werden, aber die Feuerwehr hat kurzfristig einen guten gebrauchten MTW bei einem Autohändler gefunden, der zum einen in einem guten Zustand ist und zum anderen auch von den Anschaffungskosten in Höhe von 13.300 Euro in die Finanzplanung passt. Hinzu kommen noch Kosten für z.B. die Beklebung des Fahrzeuges, die Beschaffung von Beladungsgegenständen, Überführung des Fahrzeuges, die Anmeldung usw., diese Kosten können derzeit noch nicht genau beziffert werden. Die Kosten, die 13.000 Euro übersteigen, werden von den eingenommenen Spenden an die Freiwillige Feuerwehr an die Gemeinde erstattet.

 

Jetzt bedarf es noch der nachträglichen Zustimmung der Gemeindevertretung für die außerplanmäßige Auszahlung.

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen. Die Jugendlichen der Jugendfeuerwehr haben selber angeregt, dass anstatt des Übungsanhängers ein MTW angeschafft werden sollte.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemeindevertretung//Entscheidung // § 28 GO


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 13.339,90 Euro für die Beschaffung des MTW und den Kennzeichen sowie den noch notwendigen zusätzlichen Kosten zu. 


Finanzielle Auswirkungen:
Es entsteht eine außerplanmäßige Auszahlung entsprechend des Beschlusses in Höhe von 13.339,90 Euro. Die Deckung in Höhe von 13.000 Euro erfolgt aus der nicht umgesetzten Investitionsmaßnahme „Beschaffung eines Übungsanhängers für die Jugendfeuerwehr. Der Restbetrag von 339,90 Euro kann vom Produktsachkonto 126010.727100 (Haltung von Fahrzeugen) gedeckt werden.


Anlage/n:

keine

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner