Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-510
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Sachverhalt:
Bei der Niederschlagswasserbeseitigung erhöht sich die Gebühr von 0,10 €/m² auf 0,12 €/m². In dieser Einrichtung konnten bisher noch Überschüsse aus Vorjahren verrechnet werden, die in 2023 voraussichtlich vollständig verbraucht sind.
Es wird empfohlen, die in der 1.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 15.12.2014 festgesetzte Gebühr ab dem 01.01.2024 zu ändern.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Die Gemeindevertretung beschließt die 2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung vom 15.12.2014 in der anliegenden Fassung.
Finanzielle Auswirkungen:
Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Niederschlagswasser ab dem 01.01.2024 wird gewährleistet.
Anlage/n:
2.Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung.
Gebührenkalkulation
gez
Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | 2.Nachtragssatzung Niederschlagwassergebühren Osterhorn (123 KB) | |||
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2 | Osterhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (690 KB) |
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