Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-506
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Sachverhalt:
Die Niederschlagswassergebühr wurde im letzten Kalkulationszeitraum nicht angehoben. Nun wird eine Anhebung von 0,21 €/m³ auf 0,24 €/m³ für den Zeitraum 2024/ 2025 empfohlen.
Der Gemeindeanteil an den Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Straßenentwässerung beträgt 46 T €.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend Zuständig ist gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde der Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Niederschlags-wassergebührensatzung vom 12.12.14. Damit wird die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2024 auf 0,24 €/m³ geändert.
Finanzielle Auswirkungen:
Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Niederschlagswasser ab dem 01.01.2024 wird damit gewährleistet.
Anlage/n:
3. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
Gebührenkalkulation
gez
Maier
Fachbereichsleitung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 3. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung Westerhorn (126 KB) | ||||
2 | Westerhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (867 KB) |
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