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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-506  

Betreff: 3. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Knaak, Peter
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Niederschlagswassergehr wurde im letzten Kalkulationszeitraum nicht angehoben. Nun wird eine Anhebung von 0,21 €/m³ auf 0,24 €/m³r den Zeitraum 2024/ 2025 empfohlen.

 

Der Gemeindeanteil an den Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung im Bereich Straßenentwässerung beträgt 46 T €.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend Zuständig ist gemäß § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde der Finanzausschuss.

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gemäß § 28 GO.   


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 3. Nachtragssatzung zur Niederschlags-wassergebührensatzung vom 12.12.14. Damit wird die Niederschlagswassergebühr ab dem 01.01.2024 auf 0,24 €/m³ geändert.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Niederschlagswasser ab dem 01.01.2024 wird damit gewährleistet.     


Anlage/n:

3. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung

Gebührenkalkulation

 

 

 

 

gez

 

 

Maier

Fachbereichsleitung

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 3. Nachtragssatzung zur Niederschlagswassergebührensatzung Westerhorn (126 KB)      
Anlage 2 2 Westerhorn - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (867 KB)      

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