Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-496
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Sachverhalt:
Um die Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde zu gewährleisten, wird einmal wöchentlich eine Sichtkontrolle der Spielplätze durch den Bauhof vorgenommen. Weiterhin erfolgt eine operative Kontrolle alle 3 Monate.
Zudem besteht eine jährliche Kontrollpflicht der Gemeinden.
Diese wurde am 25.10 2023 vorgenommen.
Die Mängelbeseitigungen erfolgen zeitnah in enger Abstimmung mit der Bürgermeisterin.
Haushaltsmittel für 2024 wurden bisher nicht berücksichtigt und sind ggf. noch bei 15/551010.522100 einzuplanen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Zuständig ist gem. §4d der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn der Ausschuss für Soziales, Jugend, Freizeit und Sport Westerhorn.
Anlage/n:
Prüf- und Mängelberichte für Redder, Birkengrund und Fasanenweg
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adresse Stadt Barmstedt:
posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
De-Mail-Adresse Amt Hörnerkirchen:
posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de