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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-479  

Betreff: Antrag Rhytm & Voices; Nutzung der Aula und Schulküche der Gottfried-Semper-Schule
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Suderow, Birgit
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Entscheidung
13.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Der Verein Rhythm&Voices trifft sich regelmäßig einmal die Woche zur Chorprobe im Humburg-Haus und zahlt hierfür eine jährliche Nutzungsgebühr in Höhe von 220 Euro.

Des Weiteren hat der Verein Rhythm&Voices nach eigenen Angaben die Aula in den letzten 15 Jahren für Konzerte und Generalproben genutzt. Bisher wurden für die Proben und Aufführungen keine Nutzungsgebühr gezahlt.

 

Die Verwaltung hat von den letzten 15 Jahren leider keinen Schriftverkehr vorliegen, aber vom Hausmeister der Schule bestätigt bekommen, dass der Verein durchaus bis zu 4 x im Jahr die Aula für Chortage und auch Aufführungen genutzt hat. In den letzten 4 Jahren gab es lediglich einen Antrag vom 27.02.2019 an die Verwaltung eine Chorprobe zu genehmigen. Fälschlicherweise wurde für diese Genehmigung keine Nutzungsgebühr erhoben. Die anderen Nutzungen (zumindest der letzten 7 Jahre) sind nur über den Hausmeister gelaufen und somit nicht von der Verwaltung genehmigt worden.

 

  • Am 10.02.2023 wurde dem Verein Rythm&Voices die Genehmigung die Aula und Schulküche der Gottfried-Semper-Schule zu nutzen erteilt. Die Nutzungsgebühr betrug 100,00 Euro.
  • Am 14.02.2023 bat Herr Naundorf darum, den Verein von der Gebühr freizustellen.
  • Am 17.02.2023 wurde Herrn Naundorf die Entscheidung der Bürgermeisterin Frau Döpke mitgeteilt, dass ein Chor-Tag als reine Chorprobe gewertet wird und dieser nach der Benutzungs- und Gebührensatzung eine Nutzungsgebühr in Höhe von 100,00 Euro beinhaltet. In dieser Mail wurde Herr Naundorf gefragt, ob er trotz der Nutzungsgebühr die Aula nutzen möchte. Leider kam daraufhin keine Rückmeldung und die Aula und Küche wurde am 04.03.2023 ohne abschließende Klärung genutzt.
  • Am 24.02.2023 reichte Herr Naundorf einen Widerspruch ein.
  • Am 08.03.2023 wurde der Bescheid beantwortet und erklärt, dass der Chor sich, wie auch andere Vereine aus Barmstedt, durch die Mitgliedsbeiträge und u.a. in der Vergangenheit durch Auftritte finanziert und somit eine Nutzungsgebühr entsteht.
  • Am 18.04.2023 wurde Herrn Naundorf die Nutzung in Rechnung gestellt.
  • Am 25.04.2023 legte Herr Naundorf erneut Widerspruch ein.
  • Am 28.04.2023 wurde der Widerspruch erneut beantwortet.
  • Am 07.09.2023 sprach Herr Naundorf dem Ausschuss persönlich vor und bat um eine politische Entscheidung.

 

Auch der Barmstedter Singverein nutzt die Aula für Generalproben und Aufführungen, obwohl regelmäßig im Humburg-Haus geprobt wird. Die Barmstedter Singgemeinschaft hat für die Nutzung der Aula bisher immer eine entsprechende Nutzungsgebühr gezahlt.

 

Die Nutzungsgebühr dient zur Deckung der anfallenden Kosten wie Strom, Heizung, Hausmeisterleistungen und Reinigung.

Im ersten Quartal 2024 wird dem Ausschuss für Schule, Sport und Kultur ein neuer Entwurf der Benutzungs- und Gebührensatzung über die außerschulische Nutzung städtischer Schulräume/Schulhöfe vorgestellt.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Entscheidung// § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung     


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss Schule, Kultur und Sport beschließt

 

a)      Dem Verein Rhythm & Voices zweimal im Jahr die kostenfreie Nutzung der Aula und Schulküche für jeweils 5 Stunden zu gewähren.

b)      Der Verein Rythm & Voices zahlt für die Nutzung der Aula und Schulküche eine Gebühr nach der gültigen Benutzungs- und Gebührensatzung.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

a)      Es würden Mittel in Höhe von 200,- Euro jährlich im Haushalt fehlen.

b)      Es ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 200,-.    

 

 


Anlage/n:

- 2303-09-07 Einwohnerstunde Nutzung Aula

- Stellungnahme zum Widerspruch A. Naundorf

 

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