Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-464
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Sachverhalt:
Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.
Ergebnishaushalt
Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnisplans wird auf 3.276.300 EUR und der der Aufwendungen auf 3.515.200 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 238.900 EUR aus.
Die zu erwartenden Erträge aus der Grundsteuer A liegen bei 30.000 EUR. Für die Grundsteuer B wird mit 241.000 EUR (+ 2.000 EUR) geplant. Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 340.000 EUR (+/- 0 EUR) konservativ veranschlagt.
Die Gemeindeanteile an der Einkommensteuer in Höhe von 1.068.000 EUR (+ 77.300 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 63.900 EUR (+ 8.900 EUR) wurden auf Grundlage der letzten Steuerschätzung aus 2023 i.V.m. dem Haushaltserlass 2024 berechnet.
Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 854.000 EUR (+ 144.300 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 748.800 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 105.200 EUR. Der Zuweisungswert ist dem Erlass zum Finanzausgleich 2024 entnommen.
Die Kreisumlage ist mit 727.100 EUR (- 19.700 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 29,50 %.
Nach dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 wird die Schulumlage auf insgesamt 749.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen beläuft sich auf 333.400 EUR.
Für die Erstattung der Bauleitplanungskosten sind insgesamt Erträge in Höhe von 40.000 EUR geplant. Für die Erstellung eines Maßnahmenkatalogs über sanierungsbedürftige gemeindeeigene Straßen- Rad und Fußwege sowie gemeindeeigene Gebäude, etc. sind weitere 50.000 EUR eingeplant.
Mit insgesamt 265.500 EUR (+ 37.300 EUR) erfolgte eine vorläufige Veranschlagung für die Schulkostenbeiträge. Die Planung wurde anhand der Vorjahreswerte vorgenommen.
Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 74.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2024 ist der Anteil der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen mit 33.200 EUR eingeplant.
Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.
Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde für jede Betreuungsstunde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Brande-Hörnerkirchen ist für 2024 mit einem Betrag von 466.200 EUR (+ 144.100 EUR) zu rechnen.
In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2022 werden 61.600 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage und weitere 5.000 EUR für die Entschlammung der Regenrückhaltebecken zurückgestellt. Die Schmutzwassergebühren sind mit 264.000 EUR (+ 26.000 EUR) eingeplant.
Die Unterhaltung der Gemeindestraßen ist mit 36.000 EUR (+ 1.000 EUR) veranschlagt. Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband ist mit 63.700 EUR (+ 3.000 EUR) eingeplant.
Die Abschreibungen belaufen sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 311.600 EUR (+ 55.700 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 99.300 EUR (+ 11.700 EUR) gegenüber.
Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.458.800 EUR. Auf die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen entfallen anteilig 599.500 EUR (+ 90.800 EUR). Der Umlagesatz beträgt 24,32 %.
Finanzhaushalt
Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 4.883.700 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 4.955.400 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von 71.700 EUR aus.
Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.756.700 EUR. Hierbei handelt es sich um Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen in Höhe 303.200 EUR. Davon entfallen 23.200 EUR auf die Beteiligung der Gemeinde Osterhorn für das Fahrgestell des LF10 und den Austausch von Kleingeräten der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr. Darüber hinaus ist für den Neubau der Kindertagesstätte die Herstellung einer Straße mit Abwasser- und Regenwasserkanalisation erforderlich. Die Auszahlungen für diese Maßnahme in Höhe von 280.000 EUR werden von der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen verauslagt und in Form einer Zuweisung durch das Amt Hörnerkirchen erstattet. Die geplante Kreditaufnahme beläuft sich auf 1.453.500 EUR.
Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 1.868.400 EUR.
Hiervon entfallen 850.000 EUR auf die Herstellung des Mischwasserkanals von der Bahnhofstraße bis zur Steinstraße und weitere 450.000 EUR auf die Straßenentwässerung und Asphaltarbeiten in den Nebenstraßen. Die Herstellung des Fußweges zwischen Bahnhofstraße und Hegebusch wird mit 50.000 EUR eingeplant. Die Herstellung der Straße und der Kanalbau für den Neubau der Kindertagesstätte ist mit 280.000 EUR veranschlagt. Weitere 10.000 EUR entfallen auf die Herstellung weiterer Kanalanschlüsse als allgemeiner Vorratsansatz.
Für investive Auszahlungen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr werden 1.200 EUR für den Austausch von Kleingeräten bereitgestellt. Die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges LF 10 mit einem Volumen von 326.400 EUR verteilt sich aufgrund von Lieferengpässen in das Haushaltsjahr 2024 und 2025. In 2024 werden hiervon voraussichtlich Haushaltsmittel in Höhe von 115.000 EUR fällig.
Außerdem sind weitere kleinere Investitionen mit einem Volumen von 8.500 EUR aus dem Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements, dem Abwasserbereich und der Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule eingeplant.
Für diese Maßnahmen ist die bereits erwähnte Kreditfinanzierung in Höhe von insgesamt 1.453.500 EUR vorgesehen. Die Höhe entspricht der ermittelten Kreditobergrenze nach den Vorschriften der Gemeindeordnung.
Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.
Für das Haushaltsjahr 2024 sind insgesamt 103.700 EUR für die Tilgung der laufenden Kredite veranschlagt. Die Neuverschuldung und der damit verbundene Anstieg der Zinsen und der Tilgung dabei berücksichtigt.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 (1) der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die Haushaltssatzung der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 13. November 2023 beschlossen.
Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.
Finanzielle Auswirkungen:
Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2024.
Anlage/n:
Haushaltsentwurf 2024 vom 13. November 2023
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1 | Haushaltentwurf der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 (1782 KB) |
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