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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-459  

Betreff: Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Osterhorn Entscheidung
14.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Osterhorn (offen)   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.

 

Ergebnishaushalt

 

Der Gesamtbetrag der Erträge des Ergebnishaushaltes wird auf 1.234.500 EUR und der der Aufwendungen auf 976.800 EUR festgesetzt. Der Ergebnisplan weist somit einen Jahresüberschuss in Höhe von 257.700 EUR aus. 

 

Die zu erwartenden Einnahmen aus den Grundsteuern A belaufen sich auf 13.800 EUR und die aus der Grundsteuer B auf 64.500 EUR (+/- 0 EUR). Der Gewerbesteueransatz wurde aufgrund der schwierigen konjunkturellen Lage anhand einer Festsetzungsvorausschau mit 125.000 EUR (+ 12.000 EUR) konservativ veranschlagt.  

 

Die Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer in Höhe von 266.100 EUR (+ 29.700 EUR) und an der Umsatzsteuer in Höhe von 30.800 EUR (- 2.500 EUR) wurden auf der Grundlage der letzten Steuerschätzung in Verbindung mit dem Haushaltserlass 2024 berechnet.

 

Die Einnahmen aus dem Finanzausgleich belaufen sich auf insgesamt 136.000 EUR (- 37.400 EUR). Hiervon entfällt ein Anteil in Höhe von 109.800 EUR auf die Allgemeinen Schlüsselzuweisungen. Der Anteil des Familienleistungsausgleichs beläuft sich auf 26.200 EUR.

 

Die Kreisumlage ist mit 189.500 EUR (- 2.800 EUR) veranschlagt. Der Umlagesatz für die Kreisumlage beträgt nach derzeitiger Beschlusslage 29,50 %.

 

Laut dem Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 wird die Schulumlage auf insgesamt 749.100 EUR festgesetzt. Der Anteil der Gemeinde Osterhorn beläuft sich auf rd. 73.500 EUR (- 20.100 EUR).

 

Die Schulkostenbeiträge sind mit 67.800 EUR (+ 8.300 EUR) veranschlagt. Die Planung erfolgte anhand der Vorjahreswerte.

 

Der 20%- Kostenanteil an der gemeinsamen Freiwilligen Feuerwehr Brande-Hörnerkirchen/ Osterhorn beläuft sich auf 13.400 EUR (+ 1.000 EUR).

 

Zum 01.08.2021 wurde die Trägerschaft der Kindertageseinrichtungen als Selbstverwaltungsaufgabe von den amtsangehörigen Gemeinden auf das Amt Hörnerkirchen übertragen. Für das Haushaltsjahr 2024 wird für die geplanten Aufwendungen in Höhe von 74.600 EUR, die nicht durch Erträge gedeckt sind, eine Kindertagesstättenumlage erhoben. Für das Haushaltsjahr 2024 ist der Anteil der Gemeinde Osterhorn mit 5.500 EUR (- 5.900 EUR) eingeplant.

 

Die Fördermittel des Landes Schleswig-Holstein sowie der Wohnsitzgemeinden werden ab 2022 ebenfalls im Amtshaushalt geplant und an die Kindertagesstätten ausgezahlt.

 

Nach der Kita-Reform ist weiterhin auch ein Betrag der Wohnsitzgemeinde r jede Betreuungsstunde an den Kreis abzuführen. In diesem Betrag ist auch ein Anteil für die Tagespflege (Tagesmütter) enthalten. Diese Mittel wurden bisher durch den Kreis Pinneberg geleistet. Für Osterhorn ist für 2024 mit einem Betrag von 60.100 EUR (- 10.900 EUR) zu rechnen.

 

r die Aufstellung des B-Planes Nr. 2 inklusive verschiedener Gutachten sind 30.000 EUR eingeplant.

 

Die Umlage für den Wegeunterhaltungsverband wurde mit 37.600 EUR (+ 1.800 EUR) veranschlagt. Für die Straßenunterhaltung sind weitere 4.000 EUR geplant.

 

In 2021 wurde die Entschlammung der Klärteichanlage durchgeführt. Die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung wurden daraufhin für die Folgejahre neu kalkuliert. Ab dem Haushaltsjahr 2023 werden 25.900 EUR für die Entschlammung der Klärteichanlage zurückgestellt. Die Schmutzwassergebühren sind mit 85.000 EUR (+ 10.000 EUR) eingeplant.

 

Die bilanziellen Abschreibungen wurden mit 226.800 EUR (+ 5.700 EUR) veranschlagt. Ein Anteil von 178.000 EUR ist ausschließlich auf die Realisierung des B-Plans Nr. 2 zurückzuführen. Der Verkauf der Grundstücke wird als Ertrag im Ergebnishaushalt dargestellt. Da lediglich die Differenz aus dem Grundstücksverkäufen und den Grundstücksankäufen den tatsächlichen Ertrag für die Gemeinde Osterhorn darstellt, wird eine Abschreibung in Höhe des Grundstückankaufs (178.000 EUR) verbucht. Die laufenden bilanziellen Abschreibungen betragen lediglich 48.800 EUR (+ 5.700 EUR). Die Erträge aus der Auflösung von Sonderposten stehen den Abschreibungen mit 8.000 EUR (+ 1.400 EUR) gegenüber.

 

Gemäß dem Haushaltsentwurf des Amtes Hörnerkirchen steigt die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2024 auf 1.458.800 EUR. Der Umlagesatz beträgt 24,32 %. Auf die Gemeinde Osterhorn entfallen anteilig rd. 156.200 EUR (+ 24.400 EUR).

 

 

Finanzhaushalt

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 1.207.700 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 785.800 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelüberschuss in Höhe von 421.900 EUR aus.

 

Die geplanten Einzahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 451.700 EUR. Hierbei handelt es sich um Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen des B-Plans Nr. 2.

 

Die veranschlagten Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit haben ein Volumen von 76.700 EUR. 

 

Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind 500 EUR für Grunderwerbszwecke, 1.700 EUR für den Erwerb von beweglichem Vermögen, 2.000 EUR als Vorratsansatz für Tiefbaumaßnahmen und weitere 45.000 EUR für die Grundstücksanschlussleitungen im B-Plan Nr. 2 eingeplant. Im Bereich der Gemeindestraßen sind 2.000 EUR als Allgemeiner Bedarf veranschlagt.

 

Weitere 23.300 EUR entfallen auf Auszahlungen von Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und Investitionsmaßnahmen im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr. Hier ist für 2024 die Lieferung des Fahrgestells für das LF10 geplant. Für die Bezuschussung für die Beschaffung von iPads für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sind 500 EUR eingeplant.

 

Die Investitionsmaßnahmen werden seit dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben. 

 

r die Tilgung der laufenden Kredite werden 1.700 EUR eingeplant.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind betroffen. Eine Kinder- und Jugendvertretung ist nicht eingerichtet.

 

 

Zuständigkeiten:

 

Vorberatend ist gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Osterhorn kein Gremium zuständig.

 

Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung (§ 28 S. 1 Nr. 1 i.V.m. § 79 Abs. 2 GO). 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 22. November 2023 beschlossen.

 

Der Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 wird zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2024

 


Anlage/n:

 

Haushaltsentwurf r das Haushaltsjahr 2024

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltentwurf der Gemeinde Osterhorn für das Haushaltsjahr 2024 (1677 KB)      

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