Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-448  

Betreff: Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Goos, Hinnerk
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Koordinations- und Finanzausschuss - Amt Hörnerkirchen Vorberatung
09.11.2023 
Sitzung des Koordinations- und Finanzausschusses (offen)   
Amtsausschuss Hörnerkirchen Entscheidung
29.11.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Hörnerkirchen geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Anliegend wird der Entwurf der Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 zur Beratung und Beschlussfassung überreicht.   

 

Ergebnishaushalt    

 

Die Haushaltssatzung weist im Ergebnisplan des Haushaltsjahres 2024 einen ausgeglichenen Haushalt aus. Der Gesamtbetrag der Erträge und Aufwendungen wird auf 4.365.000 EUR festgesetzt.

 

Die Stadt Barmstedt und das Amt Hörnerkirchen haben seit dem 01. Januar 2008 mit öffentlich-rechtlichem Vertrag die Bildung einer Verwaltungsgemeinschaft gemäß § 19 a des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) vereinbart. Die Bediensteten der Kernverwaltung des Amtes Hörnerkirchen wechselten zu diesem Zeitpunkt in den Dienst der Stadt Barmstedt. Das Amtrnerkirchen zahlt der Stadt Barmstedt zum Ausgleich eine Pauschale von 22 % der für die Gesamtverwaltung aufzuwendenden Personalausgaben. Der Ausgleichsbetrag wird als Vorauszahlung erhoben. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach Vorliegen des Jahresabschlussergebnisses. Für 2024 wurde die zu leistende Vorauszahlung mit 1.008.400 EUR geplant. Die Vorauszahlungen für 2023 beliefen sich auf 873.700 EUR. Die endgültige Abrechnung für das Haushaltsjahr 2023 kann erst mit dem Jahresabschluss erstellt werden. Darüber hinaus ist eine anteilige Kostenerstattung der KommunIT-Umlage in Höhe von 136.400 EUR im Haushalt des Amtes Hörnerkirchen veranschlagt. 

 

Die eigenen Personalausgaben des Amtes Hörnerkirchen belaufen sich auf insgesamt 174.800 EUR (Vorjahr 2023 = 173.100 EUR). Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beläuft sich auf 2,83 Stellen.  

 

r die Schimmelbeseitigung im Amtshaus und die Abdichtung der Außenwände mit einer entsprechendenmmung sind 250.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Die Umlage für die Grundschule Hörnerkirchen wird auf 749.100 EUR (2023 = 1.075.400 EUR) festgesetzt. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:   

 

 

 

 

Bokel                             82.436,84 EUR

Brande-Hörnerkirchen           333.331,58 EUR

Osterhorn                   73.476,32 EUR

Westerhorn                     259.855,26 EUR 

 

Summe                                749.100,00 EUR 

 

Mit der Schulumlage werden die nicht gedeckten Teilaufwendungen inkl. aller Abschreibungen der Produkte 211010 - Grundschule Hörnerkirchen -, 241010 - Schülerbeförderung -, 243010 - Schulsozialarbeit -  sowie die Zinsen für Kredite, die für schulische Zwecke aufgenommen wurden, finanziert. Die Berechnung der Schulumlage ist der Haushaltssatzung beigefügt. In den vergangenen Haushaltsjahren wurde die Schulumlage zur Entlastung der Gemeinden um den jeweiligen Anteil einer bestimmten Maßnahme reduziert und durch die liquiden Mittel des Amtes Hörnerkirchen gedeckt, wenn ein Vergleich des geplanten Haushaltsansatzes der Schulumlage mit den aus dem 3. Quartal des laufenden Haushaltsjahres hochgerechneten Ist-Zahlen ergab, dass eine Reduzierung der Schulumlage gerechtfertigt wäre. In Anbetracht der bevorstehenden Aufgaben des Amtes Hörnerkirchen wird seitens der Verwaltung empfohlen, auch in 2024 auf die Reduzierung der Schulumlage zu verzichten und mit der überschüssigen Liquidität aus 2023 die Anschaffung eines Schulbusses mit einem Volumen von 130.000 EUR zu finanzieren. Darüber hinaus wird im Bereich der Grundschule Hörnerkirchen in 2024 ein Brandschutzkonzept erstellt, die Alamierungsanlage und die Sicherheitsbeleuchtung erneuert. Hierfür wurden Mittel in Höhe von 220.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Die Umlage für die Trägerschaft der Kindertagesstätten wird auf 74.600 EUR (2023 = 179.500 EUR) festgesetzt. Die Reduzierung im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich aus gestiegenen Erträgen aus den Mittel für das Standardqualitätskostenmodell (SQKM) des Kreises Pinneberg. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich im Einzelnen folgende Teilbeträge:   

 

Bokel                      5.424,55 EUR

Brande-Hörnerkirchen           33.194,26 EUR

Osterhorn                    5.474,32 EUR

Westerhorn             30.506,87 EUR 

 

Summe                         74.600,00 EUR 

 

 

Die Amtsumlage wird in Höhe von 1.460.700 EUR (2023 = 1.123.500 EUR) erhoben. Der Umlagesatz beträgt 24,32 %. Für die amtsangehörigen Gemeinden ergeben sich damit im Einzelnen folgende Teilbeträge:  

 

Bokel                 219.983,20 EUR

Brande-Hörnerkirchen       599.401,06 EUR

Osterhorn                156.139,74 EUR

Westerhorn             483.276,00 EUR

 

Summe                               1.458.800,00 EUR 

 

 

Die Berechnungen der Umlagen sind der Haushaltssatzung beigefügt.

 

 

Finanzhaushalt    

 

Im Finanzplan wird der Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit auf 5.506.700 EUR und der Gesamtbetrag entsprechender Auszahlungen auf 5.680.200 EUR festgesetzt. Der Finanzplan weist somit einen Finanzmittelfehlbedarf in Höhe von 173.500 EUR aus.  

 

Der Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitions- und Finanzierungstätigkeit beläuft sich dabei auf 1.499.400 EUR. 

 

r den Grunderwerb zum Neubau der Kindertagesstätte sind 362.200 EUR und weitere 280.000 EUR für die Herstellung des Kanals und den Straßenbau in der Gemeinde Brande-Hörnerkirchen als Zuweisung seitens des Amtes im Haushalt 2024 veranschlagt. Für Planungskosten werden in 2024 Mittel in Höhe von 400.000 EUR bereitgestellt. Darüber hinaus wird eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten der Haushaltsjahre 2025 mit 1.500.000 EUR, 2026 mit 3.000.000 EUR und 2027 mit weiteren 3.100.000 EUR veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2022 ist bereits ein Teil des Grunderwerbs in Höhe von 182.200 EUR erfolgt, sodass sich das Gesamtvolumen der Maßnahme auf 8.824.400 EUR beläuft. Für den Grunderwerb und die Baukosten in 2024 ist die Aufnahme eines Kredites in Höhe von 1.042.200 EUR vorgesehen.  

 

r Investitionszuweisungen und Zuschüsse im Bereich der Sportförderung sind 29.000 EUR im Haushaltsplan vorgesehen. Hier wird die Installation der Heizungsanlage des Sportlerhauses und der Dörpstuv mit 28.000 EUR und die Anschaffung von Sportgeräten mit 1.000 EUR gefördert. 

 

In der Grundschule Hörnerkirchen sind für die Beschaffung von beweglichen Vermögen insgesamt 3.300 EUR als Allgemeiner Bedarf eingeplant. Außerdem wurde die Beschaffung eines neuen Schulbusses mit 130.000 EUR in den Haushalt eingestellt.

 

Darüber hinaus sind für weitere Beschaffungen von beweglichem Vermögen 8.800 EUR eingeplant. Davon entfallen 1.300 EUR auf den Bereich des Grundstücks- und Gebäudemanagements und 7.500 EUR auf den Bereich der Hilfen für Asylbewerber. 

 

r Nachverdichtungen des Breitbandnetzes sind 100.000 EUR eingeplant. Für diesen Zweck wurden auch in die mittelfristige Finanzplanung von 2025 bis 2027 wieder jeweils 100.000 EUR aufgenommen. 

 

Die Investitionsmaßnahmen werden ab dem Haushaltsjahr 2021 bei den jeweiligen Produkten zusätzlich und gesondert ausgewiesen. Außerdem wird bei den Erläuterungen mit der Darstellung der verursachten Abschreibungen der jeweiligen Maßnahme ein Hinweis auf Folgekosten gegeben.

 

Die Tilgung von Kreditverbindlichkeiten ist mit 186.100 EUR veranschlagt.

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

 

Eine Kinder- und Jugendvertretung ist derzeit nicht eingerichtet.

 

Zuständigkeiten:

 

Abschließend zuständig ist folgendes Gremium: Amtsausschuss

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung des Amtes Hörnerkirchen für das Haushaltsjahr 2024 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2027 werden gemäß beigefügtem Entwurf vom 25. Oktober 2023 beschlossen.  

 

Der Amtsausschuss nimmt von dem Finanzplan für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 Kenntnis.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Ergeben sich aus dem Haushaltsentwurf 2024 


Anlage/n:

 

- Haushaltsentwurf 2024 vom 25. Oktober 2023 inkl. Stellenplan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Haushaltsentwurf 2024 des Amtes Hörnerkirchen vom 25.10.2023 inkl. Stellenplan (2266 KB)      

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner