Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-445
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Sachverhalt:
Mit Antrag vom 02.08.2023 hat die „gemeinnützige Perspektive GmbH – Familienbildungsstäte Elmshorn“ den Zuschussantrag 2024 für die institutionelle Förderung gestellt.
Insgesamt wird für den Amtsbereich Hörnerkirchen ein Zuschuss in Höhe von 1.507,14 € beantragt. Auf die Gemeinde Westerhorn würde ein Anteil in Höhe von 131,06 € entfallen.
Die Kostenbeteiligung erfolgt entsprechend der jeweiligen Nutzer.
Die Gemeinde sollte nun entscheiden, ob wie bereits in den vergangenen Jahren, auch 2024 ein Zuschuss an die Familienbildungsstätte gezahlt werden soll.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Sozialausschuss / Finanzausschuss // Vorberatung
Gemeindevertretung // Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Westerhorn beschließt der Familienbildungsstätte Elmshorn im Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von 131,06 € zu gewähren.
Finanzielle Auswirkungen:
Der Zuschussbetrag in Höhe von 131,06 € wurde im Haushaltsansatz 2024 unter dem Konto 15.361010.531830 eingeplant.
Anlage/n:
Antrag zur institutionellen Förderung der Familienbildungsstätte Elmshorn für 2024
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Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
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1 | Institutionelle Förderung 2024 Familienbildungsstätte Elmshorn (656 KB) |
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Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76