Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-443
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Sachverhalt:
Der Bauhof stellt zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur im Katastrophenfall einen wichtigen technischen Beitrag zur Verfügung. Durch das Mitwirken im Ausschuss der Hilfsorganisationen für den Blackout Fall wurde der Bauhof als unterstützende Einheit für den Kriesenfall benannt.
Die Einsatzmöglichkeiten für ein Notstromaggregat im Katastrophenfall stellen sich wie folgt dar:
- Im freien Gelände kann nach Bedarf eine Spannungsquelle der Größe eines Hausanschlusses zur Verfügung gestellt werden (Feldbetrieb).
- Die Feuerwehr kann nach Bedarf im Kriesenfall vom Bauhof unterstützt werden. Die Alarmierung kann zu jeder Zeit und ausnahmslos über die Bauhofbereitschaft erfolgen.
- Im Blackout Fall kann der Bevölkerung eine Art Leuchtturm mit dem Gebäude des Bauhofes zur Verfügung gestellt werden (Einspeisebetrieb).
- Ein beleuchtetes und beheiztes Gebäude steht zur Verfügung. Durch eine thermische Solaranlage (vorhanden) kann ein Gasmangel kompensiert werden.
- In einem beleuchteten Gebäude können für den jeweiligen Kriesenfall notwendige handwerkliche Dinge vorbereitet werden.
Nach einer aktuellen Markterkundung steht derzeit ein Lagergerät bei einem Unternehmen zur Verfügung und wäre sofort lieferbar. Der Angebotspreis beläuft sich auf 9.996,00€ inkl. MwSt. Dieses Gerät wurde vom Anbieter zu niedrigen Konditionen eingekauft, welche an die Stadt Barmstedt weitergegeben werden würden. Ein baugleiches Gerät zum heutigen Zeitpunkt eingekauft würde die Stadt Barmstedt 11.450,00€ inkl. MwSt. kosten, zum Jahreswechsel 2023/2024 steht eine weitere Preisanpassung an. Ebenso ist bei einer späteren Beschaffung mit einer Lieferzeit von mindestens 6 Monaten zu rechnen.
In einem vorliegenden Angebot ist die Installation eines Einspeisepunktes am Gebäude des Bauhofes im Schusterring 10 mit 1.485,45€ inkl. MwSt. beziffert.
Es wurde sich bewusst für die Anschaffung eines Zapfwellengenerators entschieden um die Kosten in der Unterhaltung zu senken. Durch den vorhandenen Schlepper steht das Antriebsgerät zur Verfügung und kann genutzt werden. Kosten für die Unterhaltung eines Dieselmotors am Notstromerzeuger werden deutlich gesenkt. Die Mobilität im freien Gelände wird durch diese Art der Notstromerzeugung noch einmal deutlich verbessert.
Für die Gesamtsumme der unter dem Personensachkonto 573040.783100 aufgeführten Neuanschaffungen wurde im Bauausschuss vom 16.01.2023 ein Sperrvermerk beschlossen. Die Anschaffung eines Notstromerzeugers in 2023 fällt unter diesen Sperrvermerk.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Entscheidung im Hauptausschuss gemäß § 1 a der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss hebt den Sperrvermerk für die Anschaffung eines Notstromerzeuger unter dem Produktsachkonto 573040.783100 auf.
Finanzielle Auswirkungen:
Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2023 auf dem Produktsachkonto 573040.783100 vorhanden. [
Anlagen:
Angebot für ein Lagergerät
Verkaufsaktion des Hersteller ENDRESS für ein aktuelles Gerät
Prospekt
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Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76