Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-438
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Sachverhalt:
Das Kalkulationsergebnis ist noch geprägt von den Kosten der Klärteichentschlammung in 2021 (367 T€). Bis Ende 2021 betrug das vorzutragende Defizit bei der Schmutzwasserbe-seitigung 211 T€. Durch die zum 1.1.22 vorgenommene Gebührenanpassung können bis zum 31.12.2023 voraussichtlich 106 T€ von diesem Defizit ausgeglichen werden. Die rest-lichen Unterdeckungen von 105 T€ werden in die Kalkulation 2024/2025 vorgetragen. Umgerechnet auf die Schmutzwassergebühr macht dies 0,68 €/m³.
Die Kalkulation berücksichtigt die Investitionsmaßnahmen Bahnhofstraße. Die Fertigstellung der Erneuerung der Mischwasserkanalisation ist für Mitte 2024 vorgesehen. Auskunfts-gemäß rechnet das Amt mit Investitionskosten von rd. 1,2 Mio €. Ausgetauscht werden etwa 650m Mischkanäle von denen noch nicht sämtliche Haltungen und Schächte vollständig abgeschrieben sind. Die Verluste aus dem Anlagenabgang zum voraussichtlichen Fertigstellungszeitpunkt betragen ca. 19 T€. Sie sind vollumfänglich gebührenfähig und werden in den Betriebsabrechnungsbogen 2024 eingestellt. Für bauliche Maßnahmen an Regenrückhaltebecken sind weitere 30 T€ eingeplant.
Für den Ansatz der laufenden Unterhaltungs-, Bewirtschaftungs- und Verwaltungskosten orientiert sich die Kalkulation grundsätzlich am Haushaltsplan 2023. Berücksichtigt werden aber auch die Kostenentwicklungen der vergangenen Jahre. Seit 2022 haben sich deutliche Teuerungsraten eingestellt, insbesondere bei den Bewirtschaftungskosten (Energie). Für 2024/2025 werden weitere jährliche Preissteigerungen von 3%-4% prognostiziert. Gemäß Betriebsabrechnungsbogen betragen die Kosten für die Schmutzwasserbeseitigung rd. 190 T€ und für die Niederschlagswasserbeseitigung rd. 124 T€.
Nach Abzug des Grundgebührenaufkommens (Grundgebühr bleibt unverändert) und Verrechnung der Vorjahresergebnisse ergibt sich ab 1.1.2024 eine Schmutzwassergebühr von 2,55 €/m³ (zuvor 2,32 €/m³).
Schmutzwassergebühr in €/ m³
Kostenniveau 2024/2025 1,87
Nachholung der Unterdeckung aus Vorjahren 0,68
Kostendeckende Verbrauchsgebühr 2024/25 2,55
Vergleich bisher 2,32
Die Schmutzwassergrundgebühren bleiben unverändert.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen gem. § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Vorberatend zuständig ist gem. § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde folgender Ausschuss: Finanzausschuss.
Abschließend zuständig ist die Gemeindevertretung gem. § 28 GO.
Beschlussvorschlag:
Die 4.Nachtragssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Beschlussvorschlag zum Veröffentlichen:
entfällt
Finanzielle Auswirkungen:
Ordnungsgemäße Gebührenerhebung im Bereich Schmutzwasser ab dem 01.01.2024.
Anlage/n:
4. Nachtragssatzung zur Schmutzwassergebührensatzung
Gebührenkalkulation 2024/ 2025
Gez.
Maier
Fachbereichsleitung
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Anlagen: | |||||
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1 | 4. Nachtragssatzung Schmutzwasser Brande-Hörnerkirchen (211 KB) | |||
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2 | Brande - Ergebnis Abwasser vKalk 24-25 06.10.23 (719 KB) |
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Leitweg-ID: 010565636-0000-76