Zur Navigation springen Zum Inhalt springen

Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2022-279-1  

Betreff: Überplanmäßige Ausgabe
hier: Zuweisung für den Erwerb einer Feuerwehrfläche
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lentfer, Hans Werner
Federführend:FB 400 Bauen und Umwelt   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Westerhorn Vorberatung
29.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Westerhorn (offen)   
Gemeindevertretung Westerhorn Entscheidung
06.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerhorn ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Die Gesamtkosten für den Flächenerwerb Feuerwache betragen gemäß anliegender Aufstellung 810.562,60 Euro. Die Ausgaben wurden zunächst aus dem Amtshaushalt getätigt und sollen nun prozentual (wie die Amtsumlage 2022) auf die Gemeinden aufgeteilt werden. Der Anteil der Gemeinde Westerhorn beträgt 288.236,06 Euro.

 

In ihrer Sitzung vom 07.12.2022 hat die Gemeindevertretung einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 124.300,- Euro zugestimmt, welche 2023 aus formalen Gründen erneut bestätigt werden muss. Weiterhin ist noch die Übertragung der Haushaltsmittel in Höhe von 140.000,- Euro von 2022 nach 2023 zuzustimmen.

 

Abzüglich des zu übertragenden Haushaltsansatzes verbleibt ein Betrag in Höhe von 148.236,06 Euro welcher überplanmäßig zu leisten ist.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Westerhorn ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Finanzausschuss // Vorberatung // § 4 (1) b Hauptsatzung

 

Gemeindevertretung // Entscheidung


Beschlussvorschlag:

 

Der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 148.236,06 Euro wird zugestimmt. Der Übertragung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2022 wird ebenfalls zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:
 

Haushaltsmittel aus dem Haushaltsjahr 2022 auf dem Produktsachkonto 111140.781200werden nach 2023 übertragen. Der Restbetrag ist als überplanmäßige Ausgabe zu tätigen.

Die Deckung der Mehrauszahlung muss aus vorhandenen liquiden Mitteln erfolgen.


Anlage/n:

Aufstellung der Kosten

Kontakt & Öffnungszeiten

Verwaltungsgemeinschaft
Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen

Am Markt 1
25355 Barmstedt

Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen: 
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76

» zum Kontaktformular

Rathaus in Barmstedt

Montag und Donnerstag08.00-12.30 u. 13.30-16.00 Uhr
Dienstag08.00-12.30 u. 13.30-18.00 Uhr
Mittwochgeschlossen
Freitag08.00-12.30 Uhr

Das Bürgerbüro hat zusätzlich jeden ersten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet. Termine sind auch nach Vereinbarung möglich.

Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen

Dienstag und Freitag08.00 - 12.00 Uhr
Montag, Mittwoch und Donnerstaggeschlossen

Rosentwiete 4
25364 Brande-Hörnerkirchen

Telefon: 04127 - 977537

Partner