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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-433  

Betreff: Sommerschließzeiten OGTS und Übergangszeit zukünftige Schulkinder
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Riepen, Sophie
Federführend:FB 302 Bürgerservice - Schulen, Sport, Kultur   
Beratungsfolge:
Kuratorium der Offenen Ganztagsschule Vorberatung
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport Barmstedt Vorberatung
13.11.2023 
Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Sport Barmstedt (offen)   
Stadtvertretung Barmstedt Entscheidung
12.12.2023 
Sitzung der Stadtvertretung Barmstedt ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Elternvertretungen der Arche Noah, Bahnhofstraße und AWO Kita Sternenhimmel haben den anliegenden Antrag vom 29.09.2023 eingereicht.

 

Schließzeiten OGTS:

Die Elternvertretungennschen die Schließung der Schulbetreuung in den Sommerferien in den gleichen Zeitraum wie die Kita-Schließung zu legen, damit die Barmstedter Familien nur drei Wochen Betreuung abdeckenssen.

Um flexible Schließzeiten in den Sommerferien zu bestimmen, muss der Kooperationsvertrag mit der Johanniter Unfall-Hilfe e.V. entsprechend angepasst werden.

 

Betreuung zukünftiger Schulkinder:

Weiterhin wünschen sich die Elternvertretungen, dass die zukünftigen Schulkinder im Anschluss an die Kitaschließzeit bis zu ihrer Einschulung in der Schulbetreuung betreut werden.

Anmerkung der Johanniter:

Zur Betreuung der zukünftigen Schulkinder in den Sommerferien sind wir bereit.

Die Frage des Unfallversicherungsschutzes wurde z.B. in Eutin so gelöst, dass die Eltern auf der Anmeldung unterschrieben haben: „Mir ist bekannt, dass mein Kind in der Ferienbetreuung vor der Einschulung weder durch die Unfallkasse Nord noch durch die Johanniter unfallversichert ist.“ Zusätzlich haben die Eltern die beigefügte Information erhalten. Zusätzliche Kinder in der Ferienbetreuung ziehen einen zusätzlichen Personalbedarf mit entsprechenden Kosten nach sich. Da es sich formal weder um eine schulische Veranstaltung noch um eine Kindertagesstätte handelt, gibt es für diese Kosten keinerlei Zuschuss von Bund, Land oder Kreis. Die Kosten abzüglich der Elternbeiträge wären also vollständig von der Stadt zu tragen. Diese belaufen sich je angefangene 10 Schüler:innen für 3 Wochen von 7:00 bis 16:00 Uhr auf ca. 4.550 €.

Anmerkung der Verwaltung:

Gem. Kitagesetz sind die Kindertagesstätten verpflichtet die Kitakinder bis zum Schulbeginn zu betreuen.

§ 5 (2) KitaG:

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung im Umfang von täglich mindestens fünf Stunden.

 

Probleme in den Kindertagesstätten:

  • Die Eltern müssen den kompletten Monatsbeitrag zahlen
  • Die neuen Schulkinder besetzen die Plätze für die neuen Kitakinder

 

Nachtrag zum Sachverhalt Beschlussvorschläge des Kuratoriums vom 30.10.2023:

Schließzeiten:

Der Beschlussvorschlag wurde dahingehend geändert, dass die Verwaltung den Zeitraum der Sommerferienbetreuung festlegt und nicht mit den Johannitern abspricht. Somit gibt es als Anlage einen aktuellen Vorschlag zur 3. Änderung zum Kooperationsvertrag mit Stand vom 30.10.2023.

 

Zukünftige Schulkinder:

Das Kuratorium hat sich für Beschlussvorschlag b) ausgesprochen.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.

Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).

 

Zuständigkeiten:

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

  • Kuratorium der Offenen Ganztagsschule // Vorberatung // Geschäftsordnung
  • Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
  • Stadtvertretung // Entscheidung // § 28 GO Vorbehaltende Aufgaben der Stadtvertretung

 


Beschlussvorschlag 1:

Die Stadtvertretung Barmstedt beschließt die anliegende 3. Änderung des Kooperationsvertrages.

 

Beschlussvorschlag 2:

Der Ausschuss für Kultur, Schule und Sport beschließt die Betreuung zukünftiger Schulkinder in der Nachmittagsbetreuung

a)      durchführen zu lassen. 

b)      nicht durchführen zu lassen und die alleinige Zuständigkeit bei den Kindertagesstätten zu belassen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
Schließzeiten:

Durch die flexible Gestaltung der Sommerschließzeiten entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

Betreuung zukünftige Schulkinder:

Da es sich formal weder um eine schulische Veranstaltung noch um eine Kindertagesstätte handelt, gibt es für diese Kosten keinerlei Zuschuss von Bund, Land oder Kreis. Die Kosten abzüglich der Elternbeitge wären also vollständig von der Stadt zu tragen. Diese belaufen sich je angefangene 10 Schüler:innen für 3 Wochen von 7:00 bis 16:00 Uhr auf ca. 4.550,00 €.  Diese Kosten sind noch nicht im Wirtschaftsplan berücksichtigt.   


Anlage/n:

-Antrag der Elternvertretungen der Arche Noah, Bahnhofstraße und AWO Kita Sternenhimmel

-Kooperationsvertrag mit der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (nichtöffentlich)

-3. Änderung zum Kooperationsvertrag (nichtöffentlich)

-Kein Unfallversicherungsschutz durch die Unfallkasse Nord ohne Schulverhältnis (nichtöffentlich)

-Nachtrag: 3. Änderung zum Kooperationsvertrag, Stand 30.10.2023 (nichtöffentlich)  

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Antrag - Sommerschließzeiten OGTS (498 KB)      
Anlage 3 4 Elterninformation Unfallkasse vor erstem Schultag (3144 KB)      

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