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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2010-530  

Betreff: Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 47 f Gemeindeordnung
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Jörg Bucher
Federführend:Strategische Steuerung   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
25.03.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
24.06.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen zurückgestellt   
30.09.2010 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen ungeändert beschlossen   
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

§ 47 f Gemeindeordnung

 

(1)

Die Gemeinde muss bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu muss die Gemeinde über die Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner nach den §§ 16 a bis 16 f hinaus geeignete Verfahren entwickeln.

 

(2)

Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, muss die Gemeinde in geeigneter Weise darlegen, wie sie diese Interessen berücksichtigt und die Beteiligung nach Abs. 1 durchgeführt hat.

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Anlage/n:

Anlage/n:

Entwurf von Grundsätzen für die Gemeinde Brande-Hörnerkirchen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 GrundsätzeKinderund Jugendbeteiligung (49 KB)      

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