Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-425
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Sachverhalt:
Der Vorlage beigefügt ist ein Zuschussantrag der Tennisgemeinschaft Barmstedt e.V. für die Erneuerung der Ballfangzäune der Tennisplätze vom 21.09.2023. Die Richtlinien über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen geben entsprechende Voraussetzungen dafür vor:
- Gefördert werden investive Maßnahmen. ✔
- Förderungswürdige investive Maßnahmen sind Erneuerung vereinsseitiger Sportstätten ✔
- Zuschüsse für investive Maßnahmen werden gewährt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
-Die Bewilligung eines Zuschusses setzt die Vorlage eines detaillierten Antrages voraus, der mit allen für die Beurteilung notwendigen Unterlagen, Erklärungen, Beweisen versehen sein muss, mindestens aber enthalten muss:
- Kostenanschlag (nichtöffentlich), Finanzierungsplan ✔
- Erklärung über die Absicherung der Finanzierung ✔
- Erklärung über die Ausschöpfung aller Förderungsmöglichkeiten (u.a. Bund, Land, Kreis, Landes- und Kreissportverband). ✔
- Die Antragstellung hat rechtzeitig vor Beginn der Haushaltsberatungen, spätestens bis zum 15.7. eines Jahres für Maßnahmen des folgenden Jahres zu erfolgen. X
Eine Fristeinhaltung ist hier nicht erfolgt. Jedoch kann die Planung noch mit in die Haushaltsberatungen aufgenommen werden.
- Die Stadt beteiligt sich gem. Richtlinie an investiven Maßnahmen mit angemessenen Zuschüssen.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind betroffen.
Eine Beteiligung erfolgt über das Kinder- und Jugendforum (Jugendzentrum).
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Ausschuss für Kultur, Schule und Sport // Vorberatung // § 8c Hauptsatzung und § 2b Zuständigkeitsordnung
Stadtvertretung // Entscheidung // Richtlinie über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt, dem Antrag zur Unterstützung zur Erneuerung der Ballfangzäune der Tennisplätze
a) zuzustimmen und einen Zuschussbetrag in Höhe von 10 % (max. 2.500,00 €) zu leisten.
b) nicht zuzustimmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzierungsplan der Tennisgemeinschaft:
Gesamtkosten: 25.000,00 € (100%)
Zuschuss Kreissportverband: 5.000,00 € (20%)
Zuschuss Landessportverband: 5.000,00 € (20 %)
Zuschuss Stadt Barmstedt: 2.500,00 € (10%)
Eigenanteil TG Barmstedt e.V.: 12.500,00 € (50%)
Der Zuschussbetrag in Höhe von 2.500,00 € ist in die Haushaltsplanung für 2024 mit aufzunehmen.
Anlage/n:
-Antrag Tennisgemeinschaft Barmstedt
-Finanzierungsplan
-Angebote (nichtöffentlich)
-Richtlinie über die Bewilligung von städtischen Zuschüssen für Sportförderungsmaßnahmen
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76