Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-409
|
|
Sachverhalt:
Gemäß § 24a Amtsordnung i.V.m. § 4 Gemeindeordnung, § 27(2) Gemeindeordnung, § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung und § 4 der Haushaltssatzung hat der Amtsvorsteher mindestens halbjährlich dem Amtsausschuss über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.
Im Laufe des Haushaltsjahres 2023 sind in der Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:
Ergebnisrechnung (5er Konten) | Betrag in €uro |
Mehraufwendungen insgesamt |
19.301,44 € |
damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Finanzrechnung (7er Konten) | Betrag in €uro |
Mehrauszahlungen insgesamt |
3.419.301,44 € |
davon sind nicht behandlungsbedürftig wegen vorherigem Beschluss des Amtsausschusses
| 3.419.301,44 € |
damit sind noch genehmigungspflichtig: | 0,00 € |
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Amtsausschuss / / Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2023 (Stichtag 30.06.2023) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen..
Finanzielle Auswirkungen:
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen.
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Liste Haushaltsüberschreitungen 2023 Amt - erstes Halbjahr (30.06.2023) (361 KB) |
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76