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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-405  

Betreff: Haushaltsüberschreitungen 2023 - erstes Halbjahr (30.06.2023)
Status:öffentlich  
Federführend:FB 200 Finanzen   
Beratungsfolge:
Finanzausschuss Brande-Hörnerkirchen Vorberatung
23.11.2023 
Sitzung des Finanzausschusses Brande-Hörnerkirchen (offen)   
Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen Entscheidung
13.12.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Brande-Hörnerkirchen zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung hat der Bürgermeister mindestens halbjährlich der Gemeindevertretung über die bereits genehmigten Überschreitungen zu berichten.

Im Laufe des Haushaltsjahres 2023 sind in der Zeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2023 die in der Anlage tabellarisch aufgelisteten Haushaltsüberschreitungen eingetreten:

Ergebnisrechnung (5er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehraufwendungen insgesamt
 

 

1.862,68 €

      davon sind gem. § 4 der Haushaltssatzung bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 € als vorab genehmigt anzusehen:

1.862,68 

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00

 

Finanzrechnung (7er Konten)
 

Betrag in €uro

 

Mehrauszahlungen insgesamt
 

 

1.862,68 €

damit sind noch genehmigungspflichtig:

0,00 €

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Finanzausschuss / / Vorberatung

 

Gemeindevertretung / / Entscheidung  


Beschlussvorschlag:

 

Die in der ersten Jahreshälfte des Haushaltsjahres 2023 (Stichtag 30.06.2023) zu verzeichnenden Haushaltsüberschreitungen gemäß § 82 GO i.V.m. § 4 der Haushaltssatzung werden zur Kenntnis genommen.

 


Finanzielle Auswirkungen:
 

Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sind gemäß § 82 Absatz 1 Gemeindeordnung nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist. Unabweisbar sind Aufwendungen und Auszahlungen auch dann, wenn ein Aufschub der Aufwendungen und Auszahlungen besonders unwirtschaftlich wäre. Sie dürfen nur geleistet werden, wenn die Gemeindevertretung zugestimmt hat. Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen kann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Zustimmung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen erteilen; sie oder er kann die Befugnis zur Erteilung der Zustimmung übertragen. 

 


Anlage/n:

 

Haushaltsüberschreitungen 2023 erstes Halbjahr (30.06.2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Liste Haushaltsüberschreitungen 2023_Brande-Hörnerkirchen- erstes Halbjahr (30.06.2023) (366 KB)      

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