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Politik / Ratsinformationssystem

Vorlage - VO/2023-391  

Betreff: Entsendung einer Vertreterin/ eines Vertreters des Hauptausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH
Status:öffentlich  
Verfasser/-in:Lange, Klaus
Federführend:FB 100 Steuerung und Marketing   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Barmstedt Entscheidung
19.09.2023 
Sitzung des Hauptausschusses Barmstedt geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH ist ein Mitglied aus dem Hauptausschuss berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.

 

§ 45b GO weist dem Hauptausschuss die Aufgabe der Steuerung der wirtschaftlichen Betätigung und privatrechtlicher Beteiligungen der Gemeinde zu.

 

Deshalb ist es sachgerecht, ein Mitglied aus dem Hauptausschuss in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH entsenden.

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:

 

Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.

 

Zuständigkeiten:

 

Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:

 

Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a I Nr. 18 Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung 


Beschlussvorschlag:

 

In die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH wird gemäß § 9 II des Gesellschaftsvertrages als Vertreter des Hauptausschusses der Stadt Barmstedt Frau/Herr  XXXXXXX            als stimmrechtsloses Mitglied entsendet.


Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.


 

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