Politik / Ratsinformationssystem
Vorlage - VO/2023-391
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Sachverhalt:
Gemäß dem Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH ist ein Mitglied aus dem Hauptausschuss berechtigt, an den Gesellschafterversammlungen ohne Stimmrecht teilzunehmen.
§ 45b GO weist dem Hauptausschuss die Aufgabe der Steuerung der wirtschaftlichen Betätigung und privatrechtlicher Beteiligungen der Gemeinde zu.
Deshalb ist es sachgerecht, ein Mitglied aus dem Hauptausschuss in die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH entsenden.
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen:
Interessen von Kindern und Jugendlichen im Sinne des § 47 f GO sind nicht betroffen.
Zuständigkeiten:
Gemäß der Hauptsatzung und der Zuständigkeitsordnung der Stadt Barmstedt ergibt sich folgende Beratungsreihenfolge:
Hauptausschuss // Vorberatung // § 8a I Nr. 18 Hauptsatzung und § 2a Zuständigkeitsordnung
Beschlussvorschlag:
In die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Barmstedt Xtra GmbH wird gemäß § 9 II des Gesellschaftsvertrages als Vertreter des Hauptausschusses der Stadt Barmstedt Frau/Herr XXXXXXX als stimmrechtsloses Mitglied entsendet.
Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine direkten finanziellen Auswirkungen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Telefon: 04123 681-01
Fax: 04123 681-260
E-Mail: info[at]stadt-barmstedt.de
De-Mail-Adressen:
Stadt Barmstedt: posteingang[at]barmstedt.sh-kommunen.de-mail.de
Amt Hörnerkirchen: posteingang[at]hoernerkirchen.sh-kommunen.de-mail.de
Leitweg-ID: 010565636-0000-76